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Die bisherigen Regeln, darunter nächtliche Ausgangssperre und Kontakt-Beschränkungen, gelten vorerst bis 14. Februar. Hier die Details.

(ty) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird der im Freistaat bereits geltende harte Lock-Down über den Januar hinaus und bis einschließlich 14. Februar verlängert. Das wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats erklärt. Damit greifen die aktuellen Maßnahmen und Beschränkungen auch weiterhin. Die nächtliche Ausgangssperre bleibt also bestehen. Und private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. An dem vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippten Alkohol-Konsum-Verbot in der Öffentlichkeit wird festgehalten; die konkreten Örtlichkeiten sollen nun von den Kommunen festgelegt werden. Nachfolgend eine Zusammenfassung der heutigen Beschlüsse.

Die Corona-Pandemie habe auch Ende Januar ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt, wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. "Die Intensiv-Stationen sind aufgrund der besonders hohen Infektionszahlen der letzten Wochen nach wie vor an der Grenze des Leistbaren." Zwar beginne sich bei der Zahl der Neuinfektionen eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Diese könne sich in einigen Wochen auch im Gesundheits-System auswirken. "Daran haben die bayerischen Bürgerinnen und Bürger mit ihrem besonnenen Verhalten erheblichen Anteil." Der Freistaat habe mit einer weitreichenden FFP2-Masken-Pflicht sowie der nächtlichen Ausgangssperre zudem "früher, stärker und konsequenter" reagiert als andere.

Gleichwohl, so wird betont, sei die aktuelle Lage fragil. "Neue Virus-Mutationen bergen die Gefahr eines jederzeit möglichen exponentiellen Anstiegs der Infektionszahlen. Zu frühe Lockerungen bei unseren europäischen Nachbarn haben gezeigt, dass so die Infektionszahlen rasch ansteigen und die errungenen Erfolge bei der Pandemie-Bekämpfung wieder zunichte gemacht werden." Das Infektions-Geschehen in der Republik Irland belege dies mit erschreckender Deutlichkeit. "Im Kampf gegen die Corona-Pandemie heißt es nicht locker zu lassen, bis die Sieben-Tage-Inzidenz nachhaltig unter der Zielmarke von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner bleibt", verlautete es aus der Staatskanzlei.

"Sich impfen zu lassen, ist ein Gebot der Vernunft"

Kontakte müssen demnach weiter beschränkt bleiben und der Eintrag von neuen Virus-Mutationen müsse bestmöglich verhindert werden. "Gleichzeitig ebnen die zunehmenden Impfungen in absehbarer Zeit den Weg zurück zu mehr Normalität." Der Bund bleibe weiter aufgefordert, schnell Impfstoff in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. Nur so könnten in den Impf-Zentren die Impf-Kampagne mit größter Kraft weiter betrieben und ausreichend Termine bereitgestellt werden. Dies gelte derzeit vor allem für die bei der Impfung priorisierten Gruppen. Ein Impf-Schutz gerade dieser Personen-Gruppe werde die immer noch viel zu hohen Infektions- und Todeszahlen senken. "Sich impfen zu lassen, ist ein Gebot der Vernunft", so die Botschaft.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der bayerische Ministerrat laut heutiger Mitteilung die von der Bundeskanzlerin sowie den Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder am gestrigen Dienstag beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lock-Down-Maßnahmen bis zum 14. Februar. Nachfolgend die in der heutigen Kabinett-Sitzung beschlossenen Maßnahmen im Detail.

Verlängerung des harten Lock-Downs

"Die derzeit in Bayern geltende elfte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung sowie die Einreise-Quarantäne-Verordnung werden dementsprechend über den 31. Januar 2021 hinaus bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert", teilte die Staatskanzlei mit.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Weitere Maßnahmen

Über die Verlängerung der bereits jetzt geltenden Maßnahmen hinaus sollen laut heutigem Beschluss des bayerischen Ministerrats folgende weitere, zusätzliche Maßnahmen gelten:

  • In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Senioren-Residenzen gelte beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Masken-Pflicht auch für das Personal.
  • Im Gottesdienst bestehe für die Besucher künftig FFP2-Masken-Pflicht sowie bei Gottesdiensten, die mehr als zehn Teilnehmer erwarten lassen, eine Anzeige-Pflicht bei der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde, sofern keine generellen Absprachen getroffen worden seien.
  • Bei Bibliotheken und Archiven werde die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits heute möglich sei (insbesondere FFP2-Masken-Pflicht für Abholer, Mindest-Abstand, Hygiene-Konzept, keine Ansammlungen von Wartenden).

Alkohol-Verbot

"Bayern hält weiterhin an einem Alkohol-Konsum-Verbot in der Öffentlichkeit fest", erklärte die Staatskanzlei. "Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten." Die konkreten Örtlichkeiten sollen den Angaben zufolge von den Kommunen festgelegt werden.

Damit reagiert der Ministerrat auf die jüngste Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Der hatte, wie berichtet, mit Beschluss vom gestrigen Tage das im Kampf gegen die Corona-Pandemie erlassene bayernweite Alkohol-Verbot im öffentlichen Raum (Paragraf 24, Absatz 2, der elften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eil-Antrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. 

Zur Begründung führte der für das Infektions-Schutz-Recht zuständige 20. Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs laut Pressemitteilung aus, dass nach Paragraf 28a des Infektions-Schutz-Gesetzes (IfSG) Alkohol-Verbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkohol-Verbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungs-Ermächtigung des Bundesgesetzgebers. Lesen Sie dazu: Verwaltungsgerichtshof kippt bayernweites Alkohol-Verbot im öffentlichen Raum

Schule

Für Abiturientinnen und Abiturienten, für die heuer Abschluss-Prüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschluss-Prüfungen beziehungsweise Kammer-Prüfungen stattfinden, könne ab dem 1. Februar so genannter Wechsel-Unterricht vorgesehen werden, wenn es das Infektions-Geschehen zulasse.

Kontakt-Beschränkungen

"Die Kontakt-Reduktion ist neben den begonnenen Impfungen weiterhin das effektivste Mittel bei der Pandemie-Bekämpfung", so die Staatskanzlei. "Private Zusammenkünfte sind deswegen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig." Erlaubte Kontakt-Möglichkeiten, so wird weiter erklärt, "sollen nur in vernünftigem Ausmaß stattfinden". Die bayerische Bevölkerung sei zusätzlich dazu aufgerufen, "die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontakt-Personen stammen, möglichst konstant und gering zu halten".

Home-Office

"Am Arbeitsort finden zahlreiche Kontakte statt", heißt es weiter. Zur Eindämmung des Infektions-Geschehens müsse deshalb auch dort eine Kontakt-Reduktion erfolgen. Mit Beschluss vom 6. Januar richtete der bayerische Ministerrat bereits einen dringenden Appell an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Home-Office zu ermöglichen. Dies gelte auch für den Freistaat als Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Zentrale Voraussetzung für die flächendeckende Nutzung von Home-Office seien digitalisierte Arbeitsabläufe. "Hierbei besteht zum Teil noch erheblicher Investitions-Bedarf, der steuerlich durch verbesserte Abschreibungs-Bedingungen begleitet werden sollte."

Der Ministerrat begrüße daher den gestern von der Bundeskanzlerin sowie den Regierungs-Chefs der Länder gefassten Beschluss zur Sofort-Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. "Dies fördert die Ermöglichung von Home-Office durch die Arbeitgeber und entspricht damit den auf dem Home-Office-Gipfel der bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen", so die Staatskanzlei. "Arbeitnehmer sind aufgerufen, von der Möglichkeit des Home-Office Gebrauch zu machen."

ÖPNV

Die durchgängige Nutzung von Home-Office-Möglichkeiten trägt aus Sicht des bayerischen Ministerrats bereits erheblich zur Reduktion des Fahrgast-Aufkommens im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bei. Zusätzlich solle auch in den Stoßzeiten das Pendler-Aufkommen weitest möglich entzerrt werden. Durch die Aufrecht-Erhaltung des regulären Vor-Corona-Fahrplan-Angebots sowie durch den noch stärkeren Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel könnten weitere Kontakte zwischen den Fahrgästen reduziert und das Einhalten von Abständen ermöglicht werden. Das bayerische Staatsministerium für Bau und Verkehr werde hierfür ein Konzept erarbeiten.

Wirtschaftshilfen

"Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt entscheidend von der Gewährung staatlicher Hilfen zur Überbrückung pandemie-bedingter Umsatz-Einbußen ab", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung außerdem dargelegt. Der Ministerrat begrüße daher die von der Bundeskanzlerin und den Regierungs-Chefs der Länder beschlossene weitere Verbesserung der "Überbrückungshilfe III", insbesondere die Vereinfachung der Zugangs-Voraussetzungen sowie die Anhebung der monatlichen Förder-Höchstbeträge und der Abschlags-Zahlungen. Der Bund bleibe indes aufgefordert, jeweils schnellstmöglich die Abschlags-Zahlungen zu leisten sowie die Antrags-Bearbeitung und Auszahlung durch die Länder über die Bereitstellung der entsprechenden Online-Plattform zu ermöglichen.

Grenz-Kontrollen?

"Vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen, Besorgnis erregenden Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika gilt es, deren Eintrag möglichst zu vermeiden sowie diesen frühzeitig zu erkennen", proklamiert die Staatskanzlei. Der bayerische Ministerrat begrüße daher die Anstrengungen des Bundes, auf europäischer Ebene, insbesondere beim Europäischen Rat am morgigen Donnerstag, vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virus-Mutationen in den Mitgliedstaaten zu erreichen. "Sollte sich hier keine kurzfristige Lösung erzielen lassen, können Grenz-Kontrollen ein probates Mittel sein, um die geltenden Regelungen zur Einreise wirksam durchzusetzen." 

Zur aktuellen Lage vor Ort: Corona im Landkreis Kelheim: Jetzt 65 Tote, neueste Gemeinde-Zahlen


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