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Nächtliche Ausgangssperre nur noch in Kreisen mit Sieben-Tages-Inzidenz über 100. Auch Fahrschulen dürfen öffnen. Die heutigen Kabinett-Beschlüsse im Detail.

(ty) Der wegen der Corona-Pandemie geltende Lock-Down wird im Freistaat bis zum 7. März verlängert. Das hat der bayerische Ministerrat heute beschlossen. Zugleich wurden aber auch Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre soll nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 gelten – und zwar von 22 bis 5 Uhr. Ab 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen können ab 22. Februar wieder öffnen. Frisöre dürfen unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen. Nachfolgend die heutigen Kabinett-Beschlüsse im Detail.

"In der zweiten Welle der Corona-Pandemie sind Deutschland und Bayern vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten bislang verschont geblieben", erklärte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung. Der Pandemie-Verlauf seit Herbst vergangenen Jahres habe dabei gezeigt: "Hierfür braucht es entschlossenes staatliches Handeln und das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger." Dank der breiten Unterstützung der Maßnahmen durch die bayerische Bevölkerung sei viel erreicht worden. Eine Überlastung der Intensiv-Stationen in den Krankenhäusern im Freistaat habe verhindert werden können.

"Nachdem der exponentielle Anstieg der Infektionen zunächst gebremst wurde und die Infektionszahlen zu Jahresbeginn auf hohem Niveau verblieben, ist mittlerweile in weiten Teilen Bayerns ein beständiger Rückgang an Neuinfektionen zu verzeichnen." Auch bei der Intensivbetten-Belegung gebe es eine leichte Entlastung. Der ansteigende Impfschutz für die besonders vulnerablen Gruppen führe hier zu einem weiteren Rückgang der Infektionen und Todesfälle. "Zugleich sollen immer größere Teile der Bevölkerung ein Impf-Angebot erhalten."

 

Trotz dieser Erfolge sei aber weiter Vorsicht geboten. "Deutlich ansteckendere Virus-Mutationen, aber auch zu viele Kontakt-Möglichkeiten können das Infektions-Geschehen jederzeit wieder anfachen und eine dritte Welle erzeugen", mahnt die bayerische Staatskanzlei und proklamiert: "Die Rückkehr eines exponentiellen Wachstums muss verhindert werden."

Die Staatsregierung setzt deshalb nach eigenem Bekunden "den bewährten Kurs der Umsicht und Vorsicht" fort. Angesichts des derzeit stabilen Rückgangs der Infektionszahlen könnten aber erste Öffnungsschritte vor allem bei Schulen und der Kindertagesbetreuung eingeleitet werden. "Oberstes Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheits-Systems in Bayern", wird betont.

Was heute beschlossen wurde

Vor diesem Hintergrund unterstützte der bayerische Ministerrat die von der Bundeskanzlerin und den Regierungs-Chefs der Länder am gestrigen Mittwoch beschlossene Verlängerung der bundesweiten Lock-Down-Maßnahmen und betone, dass für alle weiteren Öffnungs-Schritte der Grundsatz "Vorsicht mit Perspektive" gelten müsse.

 

Lock-Down-Verlängerung

Die elfte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung sowie die Einreise-Quarantäne-Verordnung werden laut heutigem Beschluss des bayerischen Ministerrats jeweils bis zum Ablauf des 7. März verlängert. Darüber hinaus seien folgende weitere Maßnahmen beschlossen worden.

Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre gilt den Angaben zufolge von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren Siebe-Tages-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liege, entfalle die Ausgangssperre.

Schulen

Ab 22. Februar werde für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibe es weiterhin bei Distanz-Unterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 finde "in jedem Fall Distanz-Unterricht" statt.

"Es gelten klare Schutz- und Hygiene-Vorgaben", wird dazu erklärt. Hierzu zähle insbesondere die Einhaltung des Mindest-Abstands, die Beachtung der Masken-Pflicht und der Lüftungs-Konzepte sowie ein ergänzendes Test- und Masken-Konzept. Für Lehrkräfte werde im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt. "Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt", so die bayerische Staatskanzlei.

Video von der heutigen Presse-Konferenz nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats.

Kinderbetreuung

Kinder-Tages-Einrichtungen und Kinder-Tagespflege-Stellen werden laut heutigem Kabinett-Beschluss ab 22. Februar geöffnet. Allerdings: "In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen." Die Betreuung erfolge in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygiene-Vorgaben entsprechend dem Rahmen-Hygiene-Plan sowie ein ergänzendes Test- und Masken-Konzept. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten laut heutiger Mitteilung im Februar dieses Jahres einen Beitrags-Ersatz, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage beansprucht wurde.

Fahrschulen

Fahrschulen einschließlich der Fahrschul-Prüfungen sind laut heutigem Kabinett-Beschluss ab dem 22. Februar unter Schutz-Auflagen wieder zugelassen. "Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygiene-Konzepts", wird dazu betont: "Es besteht Masken-Pflicht und im Fahrzeug FFP2-Masken-Pflicht."

Frisöre

"Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen", wurde aus der bayerischen Staatskanzlei dargelegt.

Konzept für Schulen und Kitas

"Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutz-Standard bei Masken sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungs-Einrichtungen sicher zu gestalten", heißt es weiter. "Hierzu haben die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege, des Innern, für Sport und Integration, für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales ein Testkonzept für Schulen, Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tagespflege-Stellen und heilpädagogische Tagesstätten erarbeitet."

Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts seien Selbsttests. "Sobald diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden." Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann laut heutiger Ankündigung einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. "Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der bayerischen Test-Strategie regelmäßige Reihen-Test-Angebote."

Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken ("OP-Masken") unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dem Personal in Kinder-Betreuungs-Einrichtungen werde empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stelle der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von vier Wochen bereit – rund 3,2 Millionen Masken. Schülerinnen und Schülern werde das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.

Unterstützung für Kinder und Jugendliche

"Corona-bedingte Einschränkungen betreffen besonders Kinder und Jugendliche", so die Staatskanzlei. "Diese konkreten Auswirkungen sollen untersucht und soweit möglich durch ergänzende gesundheits-, sozial-, jugend- und bildungs-politische Maßnahmen aufgefangen werden." Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sollen in Abstimmung mit den weiteren fachlich betroffenen Ressorts ein Konzept erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.

Test-Konzept für Krankenhäuser

Bei der Entlassung von Patienten aus Krankenhäusern gelte es im Interesse des Infektions-Schutzes, "insbesondere auch bei der (Rück-)Verlegung von Patienten in vulnerable Einrichtungen, niederschwellige Test-Angebote zu schaffen". Die bayerischen Krankenhäuser sollen laut heutigem Beschluss Patienten, die entlassen oder verlegt werden, zukünftig verstärkt über Corona-Testmöglichkeiten informieren sowie für deren Bedeutung für die Infektions-Prävention sensibilisieren. Für Patienten, die nach einem Krankenhaus-Aufenthalt in besonders gefährdete Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zurückkehrten, organisiere das Krankenhaus zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung ein niederschwelliges Testangebot mit Antigen-Schnelltests. "Letztere Verpflichtung besteht nur, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt mindestens fünf Kalendertage betragen hat."

Bayerische Impfkommission

Eine neue bayerische Impf-Kommission solle in Kürze am Klinikum der Universität München (LMU) angesiedelt werden. Dort seien die notwendigen Fachdisziplinen auf höchstem wissenschaftlichen Niveau angesiedelt, um gegebenenfalls die medizinisch-fachlich schwierigen Impf-Entscheidungen zu fällen.

Die bayerische Impf-Kommission solle – wie in der neuen Corona-Virus-Impf-Verordnung des Bundesgesundheits-Ministeriums vorgesehen – sachgerechte und medizinisch fundierte Einzelfall-Entscheidungen zur Impf-Priorisierung treffen. Bürgerinnen und Bürger, die der Ansicht seien, ihre Erkrankung sei in der Verordnung nicht angemessen abgebildet, könnten hierzu einen Antrag stellen

"Damit wird eine Lücke bei der Impf-Priorisierung geschlossen", erklärt die bayerische Staatskanzlei. Die Corona-Virus-Impf-Verordnung benenne zwar zahlreiche Krankheitsbilder, die zu einer Impfung in der jeweiligen Priorisierungsstufe berechtigten. Die Aufzählung sei jedoch nicht abschließend. "Da auch weitere, teilweise seltene Krankheiten ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Covid-19-Erkrankung bergen, bedarf es im Einzelfall einer konkreten ärztlichen Prüfung." Die bayerische Impf-Kommission werde dann für bisher nicht priorisierte Berechtigte ein ärztliches Attest erstellen, mit dem sie sich zur Impfung anmelden könnten.

Die Kommission besteht den Angaben zufolge aus drei Ärzten, einer Juristin und eine Vertreterin aus dem Bereich der Ethik. "Sie werden von einer Geschäftsstelle mit fünf Mitarbeitern unterstützt." Der Einsatz der Impf-Kommission sei zunächst bis Ende September befristet. Über die Arbeit und die Aufgaben der neuen Kommission werde eine Informations-Kampagne aufklären.


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