Schluss mit lustig am gestrigen Abend, jetzt drohen satte Corona-Bußgelder. Weitere Verstöße beschäftigten die Gesetzeshüter in Freising.
(ty) Beamte von der zuständigen Polizeiinspektion aus Kelheim sind am gestrigen Abend in Riedenburg angerückt. Die Gesetzeshüter beendeten dort laut heutiger Mitteilung eine private Faschings-Party, zu der insgesamt acht Leute zusammengekommen waren. Wegen der Verstöße gegen die angesichts der Corona-Pandemie momentan geltenden Infektions-Schutz-Regelungen werde nun gegen sämtliche Personen eine Anzeige erstattet. Allen droht damit ein sattes Bußgeld. Zwei weitere Corona-Verstöße gab es in Freising, nachfolgend die Details.
Von einem aufmerksamen Einheimischen, so berichten die Beamten, sei eine Corona-Feier gemeldet worden, die an der Weinmillerstraße in Freising stieg. Im Treppenhaus eines Geschäftshauses trafen die Gesetzeshüter nach eigenem Bekunden gegen 18.30 Uhr auf insgesamt sechs Jugendliche, die sich zusammen im obersten Stockwerk befanden. "Gegen die weiter geltenden Kontakt-Beschränkungen und Hygiene-Vorschriften wurde folglich verstoßen", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen. Die Beamten sprachen mehrere Platzverweise aus. Zudem sei gegen die sechs jungen Leute ein Bußgeld-Verfahren wegen der Corona-Verstöße eingeleitet worden.
In der Nacht zum heutigen Samstag, es war gegen 0.50 Uhr, waren Beamte von der Freisinger Polizeiinspektion dann wegen einer Ruhestörung in den Drosselweg nach Freising gerufen worden. Dort seien dann zwei amtsbekannte Einheimische angetroffen worden. "Der ältere der beiden verhielt sich äußerst aggressiv gegenüber den Polizisten, sodass er folglich von den Beamten zur Eigensicherung durchsucht wurde", heißt es weiter. Hierbei sei ein Tütchen mit einer geringen Menge von Marihuana gefunden worden. Den 24-Jährigen erwarte deshalb ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Beiden droht ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.