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Sie hatten sich auf dem Marktplatz in Ingolstadt-Gerolfing getroffen, um den Ausklang der närrischen Zeit zu feiern. Nun drohen Bußgeld-Verfahren.

(ty) Am gestrigen Faschings-Dienstag haben Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion in Ingolstadt-Gerolfing gegen 15 Uhr eine derzeit wegen der geltenden Infektions-Schutz-Regelungen verbotene Menschen-Ansammlung aufgelöst. Berichtet wird heute von rund 60 bis 70 Leuten, die zum Teil kostümiert und alkoholisiert waren und die sich offensichtlich auf dem Marktplatz getroffen hatten, um gemeinsam den Ausklang der närrischen Zeit zu feiern. Mehrere Streifenbeamte stellten die Personalien der Leute fest, um – so heißt es weiter – entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten. Den Protagonisten droht somit nun ein Corona-Bußgeld.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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