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Hintergrund sind Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol sowie damit verbunden eine verzögerte Abfertigung des Lkw‑Verkehrs.

(ty) Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat das "Sonn- und Feiertags-Fahrverbot" für Lastwagen ab 7,5 Tonnen auf den Straßen im Freistaat bis einschließlich 28. Februar ausgesetzt. "Damit unterstützen wir die Transport-Logistik, für funktionierende Lieferketten und Warenströme zu sorgen", erklärte Herrmann zu diesem Schritt. "Geschäfte und Firmen müssen bestmöglich mit Waren beliefert werden." Hintergrund sind seinen Worten zufolge die derzeitigen Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol sowie damit verbunden eine teilweise verzögerte Abfertigung des Lkw‑Verkehrs.

 

"Die Bundespolizei und unsere bayerische Grenzpolizei kontrollieren gründlich, aber auch so zügig wie nur möglich", so der Innenminister. Für Verzögerungen bei Grenzkontrollen sorge beispielsweise, wenn Lkw-Lenker den erforderlichen negativen Corona-Testnachweis nicht mit sich führten oder die digitale Einreise-Anmeldung fehle. Daher appellierte der Minister an die Transport-Unternehmen und Lastwagen-Fahrer, sich rechtzeitig vor dem Grenzübertritt von Tschechien und Tirol nach Bayern um die notwendigen Formalitäten zu kümmern. 

 

Das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Eine Übersicht über die Regelungslage in den anderen Bundesländern kann über das Internet-Angebot des Bundesamts für Güterverkehr abgerufen werden; hier der Link: https://www.bag.bund.de.


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