Logo
Anzeige
Anzeige

17 Leute hatten sich gestern Abend im Tauberfelder Grund getroffen. Sie feierten bei Musik an einer Feuertonne.

(ty) Am gestrigen Abend ist gegen 21.30 Uhr bei Polizei die Mitteilung über eine Wald-Fete im so genannten Tauberfelder Grund  (Kreis Eichstätt) eingegangen. Als die Beamten vor Ort, im Gemeinde-Gebiet von Eitensheim, ankamen, trafen sie nach eigenen Angaben auf 17 Leute im Alter zwischen 16 und 26 Jahren aus verschiedenen Landkreis-Gemeinden. Wie es heißt, feierten sie bei Musik an einer Feuertonne. Die Corona-Party wurde beendet und das Feuer gelöscht, so ein Polizei-Sprecher. "Nun müssen sich alle Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen die geltende Infektions-Schutz-Verordnung verantworten, es gilt hier ein Regelbußgeldsatz von 500 Euro." 17 Mal 500, das macht 8500 Euro.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


Anzeige
RSS feed