Logo
Anzeige
Anzeige

Das geht aus offiziellen Zahlen anlässlich des "Equal Pay Day" hervor. Der "Gender Pay Gap" liegt bundesweit bei 18 Prozent und kann nur zum Teil erklärt werden.

(ty) Wie das bayerische Landesamt für Statistik anlässlich des "Equal Pay Day" am 10. März mitteilt, haben Männer im Freistaat im vergangenen Jahr 22 Prozent mehr Geld verdient als Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der unbereinigte "Gender Pay Gap" erneut um einen Prozentpunkt gesunken. Die geschlechts-spezifische Lohnlücke war im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (18 Prozent) um vier Prozentpunkte größer. Neben dem unbereinigten "Gender Pay Gap" wird in der amtlichen Statistik auch der bereinigte "Gender Pay Gap" berechnet. Dieser lag in Bayern im Jahr 2018 bei sieben Prozent. Aber der Reihe nach.

Am heutigen 10. März ist "Equal Pay Day" in Deutschland. Bis zu diesem Tag im Jahr arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern rein rechnerisch umsonst. Je geringer die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern ist, desto früher im Jahr findet der Aktionstag für Lohngerechtigkeit statt. Der geschlechts-spezifische Verdienst-Unterschied selbst wird im "Gender Pay Gap" erfasst. Da der "Gender Pay Gap" in Bayern um gut vier Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegt, ist der "Equal Pay Day" im Freistaat erst am 25. März, erklärt das Landesamt für Statistik.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten "Gender Pay Gap" unterschieden. Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Brutto-Stundenverdienst von bayerischen Frauen 18,99 Euro, der von bayerischen Männern 24,45 Euro. Daraus ergab sich für den Freistaat ein unbereinigter "Gender Pay Gap" von 22 Prozent. Im Zeitverlauf betrachtet wird die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern nur langsam kleiner. Sie hat sich seit dem Jahr 2010 (26 Prozent) – bei insgesamt steigenden Löhnen – um vier Prozentpunkte verringert.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (18 Prozent) war der unbereinigte "Gender Pay Gap" in Bayern im Jahr 2020 um vier Prozentpunkte größer. In den neuen Bundesländern lag die Lohnlücke auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in den alten Ländern. Die Spanne reichte von fünf Prozent in Thüringen bis 23 Prozent in Baden-Württemberg. "Die vergleichsweise geringen Verdienst-Unterschiede zwischen den Geschlechtern in den neuen Bundesländern sind unter anderem auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und einen höheren Anteil an Akademikerinnen zurück-zuführen", erklärt das Landesamt für Statistik.

Unbereinigt nennt man den "Gender Pay Gap", wenn er die strukturellen Unterschiede, auf die der Verdienst-Abstand zwischen Frauen und Männern zu einem Großteil zurückzuführen ist, nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich zum Beispiel bei der Berufswahl oder dem Anteil in Führungs-Positionen. Im bereinigten "Gender Pay Gap" wird jener Teil des Verdienst-Unterschieds, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechter-Gruppen zurückzuführen ist, herausgerechnet. Der bereinigte "Gender Pay Gap" beschreibt somit den Verdienst-Unterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbareren Situation.

Der aktuelle bereinigte "Gender Pay Gap" bezieht sich auf das Jahr 2018. Im Jahr 2018 verdienten bayerische Männer mit durchschnittlich 23,36 Euro brutto in der Stunde 5,61 Euro (24 Prozent) mehr als bayerische Frauen (17,75 Euro). Insgesamt 3,95 Euro dieses unbereinigten Verdienst-Abstands können durch strukturelle Unterschiede begründet werden. Ein großer Teil der Lohnlücke (1,58 Euro) lässt sich damit erklären, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen beschäftigt sind, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen. Darüber hinaus sind Frauen seltener in Führungs-Positionen vertreten, worauf 1,31 Euro zurückgeführt werden können.

Außerdem unterscheiden sich Frauen und Männer hinsichtlich ihres Beschäftigungs-Umfangs (0,26 Euro) sowie ihrer Bildung und Berufserfahrung (0,22 Euro). Weitere Erklärungs-Faktoren, wie beispielsweise das Dienstalter oder die Art des Arbeits-Vertrags, machen insgesamt 0,58 Euro des Verdienst-Unterschieds aus. Die verbleibenden 1,66 Euro des unbereinigten "Gender Pay Gap" können nicht erklärt werden und entsprechen somit dem bereinigten "Gender Pay Gap". Dieser lag in Bayern im Jahr 2018 bei sieben Prozent. Damit verdienten Frauen auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften pro Stunde immer noch sieben Prozent weniger als Männer.

Hinweise des bayerischen Landesamts für Statistik:

Basis für die Berechnung des unbereinigten sowie bereinigten "Gender Pay Gap" sind Daten der vierjährlichen Verdienst-Struktur-Erhebung. Der unbereinigte "Gender Pay Gap" wird jährlich berechnet, indem die Ergebnisse der Verdienst-Struktur-Erhebung (zuletzt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdienst-Erhebung fortgeschrieben werden. Die Angaben zum unbereinigten "Gender Pay Gap" für 2019 und 2020 sind daher vorläufig.

Beim unbereinigten "Gender Pay Gap" 2020 ist zu beachten, dass Sonder-Effekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des "Gender Pay Gap" beeinflusst haben können. Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den "Gender Pay Gap" kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeiter-Geld federt die individuellen Einkommens-Verluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Brutto-Verdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des "Gender Pay Gap" ein.

Der bereinigte "Gender Pay Gap" kann nur alle vier Jahre berechnet werden. Der ermittelte Wert des bereinigten "Gender Pay Gap" stellt eine Obergrenze nicht erklärter Verdienst-Unterschiede dar. Er würde möglicherweise geringer ausfallen, wenn weitere verdienst-beeinflussende Faktoren (zum Beispiel Angaben zu Erwerbs-Unterbrechungen) für die Analysen zur Verfügung stünden.

Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung des unbereinigten und bereinigten "Gender Pay Gap" die Wirtschafts-Abschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Das Datum des "Equal Pay Day" berechnet sich in Deutschland nach folgender Formel: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienst-Unterschied. Der "Equal Pay Day" für das Jahr 2021 wurde aus dem Verdienst-Unterschied im Jahr 2019 berechnet.


Anzeige
RSS feed