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Ministerrat beschließt besonders strenge Regeln für 1. bis 5. April. Weitere Öffnungs-Schritte erst nach den Ferien. Wie es dann mit Gastronomie, Einzelhandel, Schulen und Kitas weitergeht.

Update:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat  mittlerweile entschieden, die für die eigentlich bereits vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. "Wir müssen es unbedingt schaffen, die Dritte Welle der Pandemie zu bremsen", sagte sie am Mittwoch (24. März). In dieser besten Absicht sei der Beschluss zu den Ruhetagen um Ostern gefasst worden. "Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler", so die Kanzlerin. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten – von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt. "Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden", so Merkel. Sie bedauere zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst habe. "Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung."

Ursprünglicher Bericht:

(ty) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der bayerische Ministerrat heute das weitere Vorgehen beschlossen. Demnach gibt es im Freistaat bis zum Ende der Osterferien keine weiteren Öffnungs-Schritte. Zudem gilt über die Ostertage, von 1. bis 5. April, ein konsequenter Lock-Down: Betriebe, Geschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am Gründonnerstag und Karsamstag wie an den Oster-Feiertagen geschlossen; am 3. April darf nur der Lebensmittel-Handel öffnen. Festgelegt wurde ferner, wie es mit Gastronomie, Einzelhandel, Schulen und Kitas nach den Ferien weitergeht. Ab kommendem Samstag darf jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- oder Behinderten-Einrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis 18. April verlängert. Corona-Impfungen in Arzt-Praxen sollen im April starten. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail.

Die bayerische Staatsregierung begrüßt laut heutiger Mitteilung der Staatskanzlei die gestern von der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder gefassten Beschlüsse, insbesondere die konsequente Verpflichtung zur Umsetzung der bereits am 4. März vereinbarten Corona-Notbremse. Vor diesem Hintergrund hat das bayerische Kabinett heute etliche Maßnahmen beschlossen. Die zwölfte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung – also die derzeitigen Regelungen – werden bis einschließlich 18. April verlängert sowie zugleich wie folgt angepasst:

Harter Lock-Down über Ostern

Die Tage von 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) gelten heuer als Ruhetage, an denen inzidenz-unabhängig bayernweit Folgendes gilt:

  • Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontakt-Beschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
  • Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April (Gründonnerstag) und am 3. April (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am 3. April wird ausschließlich der Lebensmittel-Handel geöffnet.
  • Die Religions-Gemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.

Vorerst keine weiteren Öffnungs-Schritte

"Die nach der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung bei stabiler oder rückläufiger Entwicklung des Infektions-Geschehens vorgesehenen weiteren Öffnungs-Schritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von nicht über 100 beziehungsweise 50 in den Bereichen Außen-Gastronomie, Kultur und Sport bleiben in jedem Fall bis zum Ende der Osterferien (12. April) ausgesetzt", teilte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung des Ministerrats mit. Nach dem Ende der Osterferien, so heißt es weiter, sollen abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungs-Schritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen. 

Weitere Schritte nach den Ferien

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gelte:

  • Öffnung der Außen-Gastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von zwischen 50 und 100 besteht, so gelte:

  • Öffnung der Außen-Gastronomie mit vorheriger Termin-Buchung und aktuellem (24 Stunden) Covid-19-Schnell- oder Selbsttest
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit aktuellem (24 Stunden) Covid-19-Schnell- oder Selbsttest
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem (24 Stunden) Covid-19-Schnell- oder Selbsttest.

Im Rahmen eines Modell-Projekts werden laut heutiger Ankündigung bis zu drei Theater-, Konzert- oder Opernhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 ausgewählt, um unter strengen Schutz- und Hygiene-Maßnahmen die Wirksamkeit insbesondere von umfassenden Testkonzepten zu untersuchen.

Für den Einzelhandel gilt nach den Osterferien:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100 werde der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygiene-Konzepte (vor allem: Mindest-Abstand, Masken-Pflicht, ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gelte für den Einzelhandel zusätzlich: Terminshopping-Angebote ("Click & Meet"), ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.

"Darüber hinaus können nach den Osterferien im Rahmen von Modell-Projekten drei Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 mit strengen Schutz-Maßnahmen und einem Testkonzept für die Dauer von 14 Tagen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungs-Schritten unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes zu untersuchen", teilte die Staatskanzlei weiter mit.

Für den Unterricht gilt nach den Osterferien:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolge in den Grundschulstufen Präsenz-Unterricht. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 erfolge in allen Klassen Wechsel-Unterricht. In allen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 gelte grundsätzlich Distanz-Unterricht. Wechsel-Unterricht gelte aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektions-Schutz-Maßnahmen an den Schulen:

  • In den Abschluss-Klassen und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe und der Jahrgangsstufe Q11 am Gymnasium sowie der elften Jahrgangsstufe an der FOS wird Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand oder Wechsel-Unterricht angeboten.
  • An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
  • Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
  • Dies gilt auch bei Notbetreuung.

Kinder-Betreuung

Für Kinder-Betreuungs-Einrichtungen verbleibe es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100), "weil kleinen Kindern weder regelmäßige Tests zugemutet noch von ihnen eigene Vorsichts-Maßnahmen erwartet werden können".

Besuche in Heimen

Ab dem 27. März könne jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- und Behinderten-Einrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. "Die Notwendigkeit eines aktuellen negativen Testnachweises und die übrigen Schutzvorschriften zugunsten der Bewohner bleiben wie bisher bestehen", wurde betont.

Einreise

Die Einreise-Quarantäne-Verordnung werde bis einschließlich 18. April verlängert. Spätestens bis Ende März solle ein einheitliches Vorgehen der Länder dazu vereinbart werden, welche Test- oder Quarantäne-Vorschriften für die Rückkehr aus beliebten Urlaubszielen bestehen sollen, bei denen Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19-Varianten leicht verbreiten können.

Schnelltest-Zentren

Der Ministerrat beschloss heute außerdem, dass der Freistaat die Kosten für Corona-Schnelltest-Straßen und Corona-Schnelltest-Zentren der Kreisverwaltungs-Behörden vom 1. Januar bis vorerst einschließlich 30. Juni übernimmt. Er sprach sich außerdem dafür aus, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Test-Zentren über den 30. Juni hinaus zunächst bis 30. September fortzuführen.

Impfungen in Arzt-Praxen

Zum 1. April soll laut heutiger Mitteilung das "bayerische Impfbündnis" starten, sodass sich die Bürger im Freistaat auch in Arzt-Praxen gegen Corona impfen lassen können. Zu dem Impfbündnis gehören die niedergelassenen Ärzte und Apotheker sowie die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Impf-Zentren. Die bayerische Impfstrategie bekomme damit eine zweite Säule: "Die Impf-Zentren sichern bereits bisher Impfungen in allen Teilen Bayerns", wurde dazu erklärt.

"Die Arzt-Praxen kommen im April als weitere tragende Säule dazu, um insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen." Hierzu stehen laut heutigen Angaben 6000 Ärzte bereit. Damit könne sukzessive eine erhebliche Steigerung der Impfkapazitäten erzielt werden. Die Belieferung der Arztpraxen solle über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken erfolgen. Der Großhandel erhalte die Lieferungen aus dem Zentrallager des Bundes oder vom Hersteller.

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Corona-Lage im Landkreis Kelheim: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden

Corona-Notbremse im Kreis Kelheim: Diese Regeln gelten ab 20. März 


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