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Mindestens 100.000 Euro Schaden bei Crash in Rottenburg an der Laaber. 44-Jähriger ist seinen Führerschein los.

(ty) Ein schadensträchtiger und strafrechtlich folgenreicher Verkehrsunfall hat sich am gestrigen Abend in Rottenburg an der Laaber (Kreis Landshut) ereignet. Ein betrunkener 44-Jähriger krachte mit seinem Pkw in den Ausstellungsraum eines Autohauses. Der Mann wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, sein Führerschein wurde von der Polizei gleich einkassiert. Der Sachschaden wurde nach den bisherigen Erkenntnissen auf etwa 100 000 Euro beziffert – er könnte aber noch deutlich höher ausfallen.

 

Der Crash ereignete sich gestern kurz vor 21 Uhr an der Max-von-Müller-Straße. Wie das niederbayerische Polizeipräsidium dazu heute berichtete, war der 44-Jährige, der aus dem Landkreis Landshut stammt, mit seinem Wagen ortseinwärts unterwegs. Auf Höhe des Autohauses sei er mit dem Pkw dann nach links von der Strecke abgekommen, über den Gehweg gefahren und letztlich erst in dem Verkaufsraum zum Stehen gekommen. "Dort kollidierte das Fahrzeug mit einer Betonsäule", heißt es von der Polizei.

Bei dem Unfall-Fahrer sei "starker Alkohol-Geruch" wahrgenommen worden. Ein freiwilliger Atem-Test habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt und einen Wert von "weit über einem Promille" ergeben. Der 44-Jährige sei zur ärztlichen Versorgung ins Klinikum nach Landshut gebracht worden. Er musste auch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Führerschein sei noch vor Ort sichergestellt worden. Gegen den 44-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet; in diesem Zusammenhang droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis. 

 

Am Pkw des Unfall-Verursachers sei ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Neben vier Schaufenster-Scheiben des Autohauses wurden laut Mitteilung der Polizei in dem Ausstellungsraum ein Neuwagen und drei Jahreswagen in Mitleidenschaft gezogen. Nach bisherigen Schätzungen belaufe sich der Sachschaden auf insgesamt zirka 100 000 Euro. Allerdings müsse erst noch im Zuge eines Gutachtens geklärt werden, ob auch ein Schaden an der Statik des Gebäudes entstanden ist.


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