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Acht Leute feierten und grillten, allen droht nun ein Bußgeld. Sechs von ihnen waren Gäste, drei haben keinen Wohnsitz in Deutschland. 

(ty) Aufgrund von mehreren Anwohner-Beschwerden über eine lautstarke Grill-Party sind die Beamten von der Polizeiinspektion aus Geisenfeld am gestrigen Nachmittag an der Tassilostraße in Münchsmünster angerückt. Laut heutiger Mitteilung stellten die Gesetzeshüter dann gegen 15 Uhr vor Ort fest, dass dort verbotenerweise insgesamt acht Leute feierten – nur zwei der Teilnehmer wohnen auch hier. "Drei der acht Personen waren gänzlich nicht in Deutschland wohnhaft", erklärt ein Polizei-Sprecher.

Gegen die Feiernden sei eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen erstattet worden, da weder Abstände noch Hygiene-Regeln eingehalten worden seien. Sie müssen sich deshalb nun auf ein Corona-Bußgeld einstellen. Die Fete sei schließlich von den Polizisten beendet worden. "Die dort nicht wohnhaften Personen erhielten einen Platzverweis", heißt es weiter. "Die nicht in Deutschland wohnhaften Personen mussten zudem einen Zustellungs-Bevollmächtigten benennen, ehe sie die Heimreise antreten durften."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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