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"Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt", so der Innenminister. "Auch Eltern müssen dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Regeln halten."

"Die bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren." Das kündigte heute der bayerische Innenminister Joachim Herrmann an. "Auch dieses Jahr muss nahezu überall der Freinachts-Spaß leider corona-bedingt ausfallen." Herrmann verwies dabei auf die aktuelle Regelungslage, wonach in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist. "Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt", so Herrmann. "Auch Eltern müssen dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Corona-Regeln halten."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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