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Alles hängt von der Corona-Inzidenz ab: Die jüngsten Beschlüsse zu Beherbergungs-Betrieben und weiteren Tourismus-Angeboten.

(ty) Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen hat der Ministerrat am gestrigen Montag beschlossen, dass unter bestimmten Bedingungen ab dem Pfingst-Wochenende im Freistaat die Beherbergungs-Betriebe – zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugend-Herbergen und Camping-Angebote – auch für touristische Zwecke wieder öffnen dürfen. Zulässig ist in diesem Rahmen dann auch die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellness-Angeboten gegenüber Gästen. Los gehen kann es ferner für Seilbahnen, Fluss- und Seen-Schifffahrt im Ausflugs-Verkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebus-Verkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außen-Bereiche von medizinischen Thermen. Ab 21. Mai sind zudem Proben für Laien- und Amateur-Ensembles wieder möglich. Nachfolgend die jüngsten Beschlüsse im Detail.

 

"Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken aktuell kontinuierlich", wurde nach der gestrigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. "Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken." Gleichwohl sei die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen nach wie vor zu hoch. Damit verbunden bleibe eine hohe Auslastung der Intensiv-Stationen, die nur langsam zu sinken beginne. "Die dritte Welle ist gebremst, jedoch noch nicht vorbei", heißt es weiter zur derzeitigen Lage. Anzeichen der Entspannung seien "nun aber beständig sichtbar": Die Sieben-Tages-Inzidenzen im Freistaat seien nahezu überall rückläufig, es stehe immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern erreiche immer wieder neue Höchstwerte.

 

"Dabei steigt auch die Zahl der Zweit-Impfungen", meldete die bayerische Staatskanzlei am gestrigen Nachmittag. Von den zuletzt bis zu 180 000 tägliche Impfungen waren rund 20 Prozent Zweit-Impfungen. Das bedeutet: bestmöglicher Schutz vor Corona." Diese Entwicklung erlaube nun weitere vorsichtige und inzidenz-abhängige Lockerungen in dem für den Freistaat Bayern und die Bevölkerung wichtigen Tourismus-Bereich. Vor diesem Hintergrund habe die Staatsregierung am gestrigen Montag folgende Beschlüsse getroffen.

Touristische Angebote

"Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt" gelte:

 

"Ab dem Pfingst-Wochenende können Beherbergungs-Betriebe (zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugend-Herbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen." Dabei sei eine Anreise in die Beherbergungs-Betriebe schon am Freitag, 21. Mai, möglich. Voraussetzung sei dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.

Weiter wurde erklärt: "Gastronomische Angebote von Beherbergungs-Betrieben auch im Innen-Bereich sind dabei nur für Hotel-Gäste und nur bis 22 Uhr zulässig." Zulässig sei im Rahmen des Beherbergungs-Betriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellness-Angeboten gegenüber Gästen – konkret genannt werden als Beispiele: Schwimmbäder, Fitnessräume und Solarien.

 

Ab dem 21. Mai seien auch folgende touristische Angebote wieder zulässig: Seilbahnen, Fluss- und Seen-Schifffahrt im Ausflugs-Verkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebus-Verkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen. Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote sei dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten werde.

"Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen", heißt es weiter. "Im Übrigen richten sich die näheren Details der obigen Öffnungen nach Rahmen-Konzepten, die die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen."

 

Ensemble-Proben

"Laien- und Amateur-Ensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungs-Landschaft in Bayern", erklärte die Staatskanzlei. Der Ministerrat habe daher beschlossen, dass ab dem 21. Mai Proben für Laien- und Amateur-Ensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 unter Einhaltung des vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch bekanntzumachenden Rahmen-Hygiene-Konzepts zulässig seien.

Einreise-Quarantäne-Verordnung

"Der Bund hat angekündigt, von seiner Ermächtigungs-Grundlage zur Regelung einer bundesweit einheitlichen Einreise-Quarantäne-Verordnung durch Erlass einer neuen Corona-Einreise-Verordnung in naher Zukunft Gebrauch zu machen", so die bayerische Staatskanzlei. "Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Notwendigkeit der bisherigen bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung." Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung aufheben, sobald die Neufassung der Corona-Einreise-Verordnung des Bundes in Kraft getreten sei.


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