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Die Allgemein-Verfügung vom 28. Oktober regelte auch das Tragen von Masken auf bestimmten Arealen. Hier die Details.

(ty) Vor dem Hintergrund der jüngsten Entspannungen bezüglich des Corona-Infektions-Geschehens gibt es im Kreis Kelheim weitere Lockerungen. Das Landratsamt hebt laut heutiger Mitteilung mit Wirkung des morgigen Samstags, 12. Juni, seine Allgemein-Verfügung vom 28. Oktober vergangenen Jahres auf. Diese Allgemein-Verfügung regelte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Verbot des Alkohol-Konsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen. Konkret geht es demnach um nachfolgende Areale:

 

Kelheim:

  • Alter Hafen
  • Donaupark
  • Donauvorland
  • Volksfestplatz
  • Wöhrdplatz

Neustadt an der Donau:

  • Volksfestplatz

Rohr in Niederbayern:

  • Klosterumfeld

Zur aktuellen Situation:

Aktuellste Corona-Zahlen aus allen Gemeinden im Landkreis Kelheim


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