Die Allgemein-Verfügung vom 28. Oktober regelte auch das Tragen von Masken auf bestimmten Arealen. Hier die Details.
(ty) Vor dem Hintergrund der jüngsten Entspannungen bezüglich des Corona-Infektions-Geschehens gibt es im Kreis Kelheim weitere Lockerungen. Das Landratsamt hebt laut heutiger Mitteilung mit Wirkung des morgigen Samstags, 12. Juni, seine Allgemein-Verfügung vom 28. Oktober vergangenen Jahres auf. Diese Allgemein-Verfügung regelte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Verbot des Alkohol-Konsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen. Konkret geht es demnach um nachfolgende Areale:
Kelheim:
- Alter Hafen
- Donaupark
- Donauvorland
- Volksfestplatz
- Wöhrdplatz
Neustadt an der Donau:
- Volksfestplatz
Rohr in Niederbayern:
- Klosterumfeld
Zur aktuellen Situation:
Aktuellste Corona-Zahlen aus allen Gemeinden im Landkreis Kelheim