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Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen, längere Öffnungszeiten, Masken-Pflicht am Platz kann entfallen. Zuckerl für Abschluss-Schüler, Sport-Zuschüsse für Kinder. Die heutigen Beschlüsse im Detail.

(ty) Im Freistaat gelten ab 1. Juli weitere Lockerungen der Corona-Regelungen. Das hat der bayerische Ministerrat heute beschlossen. Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind dann bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind künftig bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Ferner beschlossen: Abschluss-Schüler erhalten im August und September freien Eintritt in die dem Freistaat gehörenden Sehenswürdigkeiten und kostenlose Mitfahrt auf den Schiffen der Bayerischen-Seenschifffahrt-GmbH. Kleinere Kinder kriegen einen Gutschein für einen Schwimm-Kurs zum Erwerb des "Seepferdchens" beziehungsweise Gutscheine für eine Jahresmitgliedschaft in einem Sportverein. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail.

 

Die aktuelle geltende 13. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (BayIfSMV) wird laut heutigem Kabinetts-Beschluss bis einschließlich 28. Juli – also um einen Monat – verlängert. Ab Donnerstag, 1. Juli, gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektions-Schutz-Regelungen:

♦ "Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kultur-Veranstaltungen bis zu 1500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindest-Abstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze", teilte die bayerische Staatskanzlei mit. Indoor gelte hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1000 Personen. "Tagungen und Kongresse werden analog behandelt", heißt es zur Ergänzung.

♦ In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz – Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – unter 25 entfällt laut Kabinetts-Beschluss an den weiterführenden Schulen in Bayern die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zwei Mal (empfohlen drei Mal wöchentlich) einen negativen Corona-Test-Nachweis erbringen. In der Grundschulstufe bleibe es bei den bisherigen Regelungen (Lockerung bei der Masken-Pflicht an den Grundschulen in Bayern)

♦ Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1 Uhr (bisher 24 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.

 

♦ Überregionale Märkte sollen laut heutigem Beschluss des bayerischen Ministerrats "mit entsprechenden Schutz- und Hygiene-Konzepten" zugelassen werden.

♦ Aufgrund Bundesrechts entfalle zum 1. Juli die so genannte Bundesnotbremse. Damit gebe es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer als 100. Dazu wurde heute erklärt: "Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine Sieben-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenz-Bereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (zum Beispiel: Kontakt-Beschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen mit maximal 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweis-Erfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur). Die zuständige Kreisverwaltungs-Behörde habe in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektions-Schutz-Maßnahmen durch Allgemein-Verfügung zu erlassen.

♦ Die bayerische Staatsregierung begrüße den Vorschlag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, mit zielgerichteten Impfaktionen auch Studierende in Bayern in die bayerische Impf-Strategie einzubeziehen. Dies könne ein wesentlicher Baustein zu einem sicheren Präsenzbetrieb an den Universitäten und Hochschulen im Freistaat im Wintersemester 2021/22 sein. "Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden ein Konzept zu erarbeiten."

 

"Sommerpass" für Abschluss-Schüler

"Das vergangene Schuljahr war für Schülerinnen und Schüler eine besondere Herausforderung – insbesondere für Abschluss-Klassen", erklärte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung weiter. "Als Zeichen der Anerkennung für den erfolgreichen Schul-Abschluss sollen alle diesjährigen Absolventinnen und Absolventen von Abschluss-Klassen vom 1. August bis 30. September 2021 freien Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen, Museen und Sammlungen sowie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen-Seenschifffahrt- GmbH erhalten."

Den Absolventen der allgemein-bildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke solle hierfür ein "Sommerpass Bayern 2021" durch die jeweilige Schule im Rahmen der Zeugnis-Übergabe ausgehändigt werden. Die Angebote könnten mit dem personalisierten Sommerpass 2021 in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbild-Ausweis im vorgesehenen Zeitraum unbegrenzt genutzt werden. Im freien Eintritt zu den Sehenswürdigkeiten der bayerischen Schlösser-Verwaltung sei zum Beispiel auch der Standard-Rundgang enthalten.

 

Gutscheine für Sportverein und Seepferdchen

"Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Kinder weniger Sport gemacht, viele sind aus dem Verein ausgetreten", so die Staatskanzlei. Dem wolle man mit aktiver Bewegungs-Förderung begegnen, die Rückkehr in den Sport für Kinder unabhängig von deren sozialen Verhältnissen unterstützen. Der Ministerrat habe deshalb beschlossen, den Jahres-Beitrag für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/22 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein zu übernehmen. Zum ersten Schultag solle dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro ausgehändigt bekommen.

Darüber hinaus wolle die Staatsregierung das Frühschwimmer-Abzeichen fördern, das "Seepferdchen". Zum ersten Schultag beziehungsweise Kindergartentag erhalten die Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 laut heutigem Beschluss einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. "Dadurch sollen die corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse kompensiert und die Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützt werden", heißt es dazu.

"Neben der aktiven Bewegungsförderung von Kindern während beziehungsweise nach der Corona-Pandemie werden dadurch auch die bayerischen Sportvereine zukunftsgerichtet gestärkt", erklärt die Staatskanzlei. "Sie erhalten die Möglichkeit, den Mitgliederschwund aufgrund der Corona-Pandemie nicht nur kurzfristig auszugleichen, sondern auch nachhaltig die Möglichkeit, vermehrt Kinder als Neumitglieder zu gewinnen." Der Freistaat setze so "ein kraftvolles, flächendeckend wirksames Zeichen für die Gesund-Erhaltung der Kinder" und stärke gleichzeitig die Vereins-Landschaft in Bayern.

 

Unterstützung für heilpädagogische Tagesstätten

Die Corona-Pandemie stelle auch die über 200 heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe im Freistaat vor besondere Herausforderungen, berichtet die Staatskanzlei. Die bayerische Regierung unterstütze daher die gemeinnützigen Einrichtungsträger bei corona-bedingten Einnahme-Ausfällen aus dem Rahmenvertrag über die Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen in Höhe von bis zu 60 Prozent des bislang in der Corona-Pandemie entstandenen Defizits. Hierfür stünden insgesamt bis zu 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, wurde heute dargelegt.

Der multi- beziehungsweise interdisziplinäre Versorgungsansatz aus heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen in den bayerischen heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe sei "bundesweit einzigartig", so die Staatskanzlei. "In keinem anderen Bundesland gibt es derart eng verzahnte und aufeinander abgestimmte Therapie-Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung." In der Corona-Pandemie seien den heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe hohe Einnahme-Ausfälle im Bereich der medizinisch-therapeutischen Leistungen entstanden, die jetzt vom Freistaat abgefedert werden sollen.


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