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Der 58-Jährige, der Schürfwunden erlitt, blickt nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.

(ty) Gleich doppelt unangenehm ist am gestrigen Vormittag kurz vor 10 Uhr ein Verkehrsunfall in Münchsmünster für einen 58 Jahre alten Mofa-Fahrer ausgegangen. Zum einen stürzte der Mann, der aus dem Gemeinde-Bereich von Neustadt an der Donau stammt, und verletzte sich dabei. Zum anderen stellte sich dann im Zuge der polizeilichen Aufnahme des Sachverhalts heraus, dass der Zweirad-Lenker ziemlich betrunken war – weshalb ihm jetzt ein entsprechendes Strafverfahren bevorsteht.

 

Laut Geisenfelder Polizeiinspektion ist folgendes passiert: Eine 67-jährige Pkw-Lenkerin aus dem Raum Münchsmünster wollte von der Schwaiger Straßen nach links auf die Staatsstraße einbiegen; hier war auch der Mofa-Fahrer unterwegs. Da an dem Mofa noch der Blinker eingeschaltet war, dachte die Frau, der Mofa-Fahrer würde abbiegen. Dieser hatte jedoch nur vergessen, den Blinker auszuschalten. Als die Frau, die hier die Vorfahrt zu gewähren hatte, dann abbog, erschrak der 58-Jährige und stürzte. Dabei habe er leichte Verletzungen in Form von Schürfwunden erlitten. 

 

Zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge sei es nicht gekommen, erklärte ein Polizei-Sprecher auf Anfrage. Bei der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei den Beamten die Alkohol-Fahne des Mofa-Fahrers aufgefallen. Ein Test habe dann einen Wert von deutlich über 1,1 Promille ergeben. Deshalb musste der Neustädter eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen ihn laufe nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht.


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