Hintergrund sind die jüngste Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort sowie neue Regelungen im Freistaat.
(ty) Im Landkreis Kelheim gelten ab dem morgigen Montag, 23. August, strengere Corona-Regelungen. Hintergrund ist die jüngste Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner. Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) offiziell angegebene Wert der Sieben-Tage-Inzidenz lag für den Kreis Kelheim an drei Tagen in Folge – Donnerstag, Freitag und Samstag – über 35. Weiterer Hintergrund: Am 23. August treten im Freistaat neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 10. August umgesetzt.
Der Schwellenwert für Testungen wird demnach weitestgehend von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 gesenkt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 ist künftig ein negativer Corona-Test die Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innen-Gastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeit-Einrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen. Auch Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen müssen dann einen Test vorlegen. Hier ein umfangreicher Bericht dazu: Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab Montag, 23. August
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.