Mehr Ärger auf einmal hätten sich die beiden Männer im Alter von 28 und 38 Jahren vermutlich gar nicht einhandeln können.
(ty) Am frühen gestrigen Abend, es war gegen 18.30 Uhr, sind auf der Lindkirchener Straße in Mainburg zwei E-Scooter-Fahrer von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion gestoppt und unter die Lupe genommen worden. Diese Kontrolle hat nun handfeste und umfangreiche strafrechtliche Konsequenzen für die zwei Männer im Alter von 28 und 38 Jahren aus dem hiesigen Gemeinde-Bereich. Mehr Ärger auf einmal hätten sich die beiden vermutlich gar nicht einfangen können. Aber der Reihe nach.
Laut heutiger Mitteilung der Polizei stellte sich heraus, dass beide nicht im Besitz der für diese Gefährte erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Außerdem habe sich gezeigt, dass die zwei Fahrzeuge nicht versichert gewesen seien. "Darüber hinaus wurde bei beiden Fahrern ein Atemalkoholwert oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes ermittelt", heißt es im Bericht der Mainburger Polizeiinspektion. Und: "Der ältere der beiden Fahrer wies deutliche, drogentypische Auffälligkeiten auf." Die Weiterfahrt der beiden Mainburger sei unterbunden worden. Außerdem standen für sie ein gerichtsverwertbarer Alko-Test auf der hiesigen Polizeiwache beziehungsweise eine Blutentnahme im Krankenhaus auf dem Programm.
"Dem nicht genug", so ein Polizei-Sprecher, "stellte sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen heraus, dass beide Fahrzeugführer nicht im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis sind und sie die Fahrzeuge zuvor getauscht hatten". Dies führe nun dazu, dass gegen die beiden Männer nicht nur wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz und wegen Fahrens unter Alkohol- beziehungsweise Drogen-Einfluss ermittelt werde, sondern dass jeder zudem eine Strafanzeige wegen des Ermächtigens des jeweils anderen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht werde.
Es geht aber noch weiter. Der 38-Jährige hatte laut Schilderung der Polizei nämlich kurz vor seiner Mitnahme ins Krankenhaus ein in seinem Rucksack mitgeführtes Plastik-Tütchen ergriffen und versucht, dieses zu schlucken. Das Tütchen habe dem Mann allerdings von den Beamten abgenommen werden können. Darin habe sich eine geringe Menge von Marihuana befunden. Was zur Folge hat, dass sich der 38-Jährige zum allem Überfluss auch noch mit einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz konfrontiert sieht.