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Ab Freitag gilt sie nur noch für Bereiche "mit hohem Risiko von Mehrfach-Ansteckungen", zum Beispiel große geschlossene Veranstaltungen, Discos und Gemeinschafts-Unterkünfte.

(ty) In der heutigen Zusammenkunft des Ministerrats sind neuerliche Änderungen der 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung beschlossen worden. Wie nach der Kabinett-Sitzung aus der Staatskanzlei erklärt wurde, müssen mit Wirkung vom nächsten Dienstag, 19. Oktober, in allen Bereichen, in denen corona-bedingt 3G, 3G-plus oder 2G gilt, künftig auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kunden-Kontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Test-Voraussetzungen erfüllen. Sie müssten einen entsprechenden Test-Nachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Außerdem kommt eine bedeutsame Änderung bei der Kontakt-Daten-Erfassung.

 

Nach Angaben der bayerischen Staatskanzlei hat das Kabinett heute ferner beschlossen, dass die Kontakt-Daten-Erhebung mit Wirkung vom Freitag, 15. Oktober, "auf Schwerpunkt-Bereiche mit hohem Risiko von Mehrfach-Ansteckungen" – so genanntes Spreading – beschränkt wird. Das sind demnach: 

  • alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1000 Personen
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeit-Einrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Gemeinschafts-Unterkünfte (zum Beispiel Schlafsäle in Jugend-Herbergen oder Berghütten).

In allen anderen Bereichen entfalle die Kontakt-Daten-Erhebung.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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