Wie das Landratsamt unter Verweis auf das Landesamt für Umwelt erklärt, ist der Fall eindeutig. Förder-Gebiet für präventiven Herdenschutz ausgewiesen.
(ty) Wie das Landratsamt von Pfaffenhofen an der Ilm am heutigen Montag offiziell bekannt gegeben hat, steht nach dem Abschluss von genetischen Untersuchungen fest, dass ein kürzlich im Bereich von Eckersberg im Gemeinde-Gebiet von Pfaffenhofen festgestellter Nutztier-Riss "eindeutig einem Wolf zuzuordnen" ist. Das sei vom bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bestätigt worden. Das LfU legt auf seiner Internet-Seite dar, dass am 17. Januar ein totes Rehwild aufgefunden worden war (hier der Link). Der Wolf-Nachweis wurde den Angaben zufolge per Genetik – "Riss-Abstrich Nutztier" – erbracht. Der Wolf stamme aus zentral-europäischer Population. Die Proben-Qualität sei für eine Individualisierung nicht ausreichend gewesen.
"Auf Grundlage dieses Nachweises weist das LfU das betroffene Ereignis-Gebiet nun als Förder-Gebiet für präventiven Herdenschutz aus", teilte das Landratsamt weiter mit. "Tierhaltende Betriebe in diesem Gebiet können Fördermittel für anerkannte Schutzmaßnahmen beantragen, insbesondere für wolfssichere Zäune und den Einsatz von Herdenschutz-Hunden." Der Herdenschutz sei ein "zentrales Instrument, um weitere Schäden zu vermeiden und ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetier-Haltung und wildlebenden Wölfen zu ermöglichen". Die Kreis-Behörde empfiehlt, "bestehende Schutzmaßnahmen zu überprüfen und – wo erforderlich – zeitnah zu ergänzen".
Verhaltens-Empfehlungen des Landratsamts für Spaziergänger:
- "Ruhe bewahren; Wölfe meiden den Menschen in der Regel.
- Hunde konsequent anleinen, insbesondere in Weide- und Waldrand-Bereichen.
- Keine Tiere anfüttern, verfolgen oder bedrängen.
- Bei einer Sichtung ruhig weitergehen, nicht stehen bleiben oder davonlaufen.
- Auffällige Beobachtungen dem Landratsamt oder der Polizei melden; keine Spekulationen über soziale Medien verbreiten."
Hinweise des Landratsamts für Weidetier-Halter:
- Nutzung der ausgewiesenen Herdenschutz-Förderung (zum Beispiel wolfssichere Zäune, Herdenschutzhunde).
- Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Zäune.
- Prüfung von Nachtpferchen oder engere Zusammenstellung der Tiere, insbesondere bei Jungtieren.
- Kadaver und Nachgeburten umgehend und fachgerecht entsorgen.
- Riss- oder Verdachtsfälle unverzüglich melden, um eine zeitnahe Begutachtung zu ermöglichen.
- Beratungs-Angebote des Landratsamts und der Fachstellen in Anspruch nehmen.
"Weitere Informationen zu Förder-Voraussetzungen, geeigneten Schutzmaßnahmen und Ansprech-Partnern stellt das LfU bereit", heißt es aus dem Landratsamt weiter. Die Kreis-Behörde unterstützt Tierhalter nach eigenem Bekunden beratend.
Lesen Sie auch:
40 Jahre alte Radlerin schwer verletzt: Folgenreicher Sturz in Großmehring
Tödliches Unglück im Kreis Eichstätt: Motorrad-Fahrer (59) starb noch vor Ort
Unfassbare Pkw-Tour in Neutraubling: Hackedicht, zwei Kleinkinder ungesichert





