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Hier lesen Sie, welche Verschärfungen angesichts der bayernweiten Entwicklung ab Sonntag, 7. November, auch im Landkreis gelten.

(ty) Wie das Kelheimer Landratsamt am heutigen Nachmittag bekanntgegeben hat, hat die angesichts der Corona-Pandemie von der Staatsregierung für Bayern beschlossene Ampel-Regelung die gelbe Stufe erreicht. Demnach gelten auch im Landkreis Kelheim ab dem morgigen Sonntag, 7. November, verschärfte Corona-Regeln. Nachfolgend fassen wir die Details zusammen.

 

Der bayerische Ministerrat hatte bekanntlich in seiner jüngsten Sitzung für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrt die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gibt es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die jüngsten Beschlüsse sowie die seit 6. November geltenden Regelungen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern

 

Bezüglich der Krankenhaus-Ampel hatte das Kabinett folgende Beschlüsse gefasst:

Die gelbe Stufe gelte, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensiv-Betten mit Covid-Patienten belegt seien. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greife, gelte landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Bei gelber Stufe gelte als Masken-Standard wieder die FFP2-Maske (statt medizinische Maske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
  • Alle Einrichtungen und Veranstaltungen die bisher nach 3G-Regeln zugänglich seien, seien dann nur nach 3G-plus zugänglich: Nichtimmunisierte könnten also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. "Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten", heißt es weiter. "Es gibt also anders als bei freiwilligem 3G-plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personen-Obergrenzen." Ausgenommen werden sollen lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungs-Angebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – gelte gilt weiterhin die Zugangs-Möglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordell-Betriebe und vergleichbare Freizeit-Einrichtungen gelte bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
  • Pflege-Einrichtungen sollen zu Test-Konzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impf-Status mindestens zwei Mal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund werde dazu aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insbesondere in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung zu schaffen.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Weitere offizielle Informationen zur bayerischen Krankenhaus-Ampel:

Zum Hintergrund:

Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November im Freistaat


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