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Hier lesen Sie, welche weiteren Verschärfungen angesichts der bayernweiten Entwicklung ab Dienstag, 9. November, auch im Landkreis gelten.

(ty) Wie das Kelheimer Landratsamt am heutigen Nachmittag bekanntgegeben hat, hat die angesichts der Corona-Pandemie von der Staatsregierung für Bayern beschlossene Ampel-Regelung die rote Stufe erreicht. Demnach gelten auch im Landkreis Kelheim ab dem morgigen Dienstag, 9. November, verschärfte Corona-Regeln. Nachfolgend fassen wir die Details zusammen.

 

Der bayerische Ministerrat hatte bekanntlich in seiner jüngsten Sitzung für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrt die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gibt es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die jüngsten Beschlüsse sowie die seit 6. November geltenden Regelungen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern

 

Bezüglich der roten Krankenhaus-Ampel-Stufe hatte das Kabinett folgende Beschlüsse gefasst:

Die rote Stufe gelte, sobald landesweit mehr als 600 Intensiv-Betten mit Covid-Patienten belegt seien. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall sei, gelte landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Einrichtungen und Veranstaltungen die sonst nach 3G-Regeln zugänglich seien, seien dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestünden die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen würden hier die Gastronomie, Beherbungs-Unternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibe es bei 3G-plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungs-Angeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gelte weiterhin die Zugangs-Möglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangs-Regelung "3G" (einfacher Schnelltest zwei Mal pro Woche genüge) gelte in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben – egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen. Das gelte allerdings nicht für den Handel und den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV).

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Weitere offizielle Informationen zur bayerischen Krankenhaus-Ampel:

Zum Hintergrund:

Klinik-Ampel auf Gelb: Diese Corona-Regeln gelten nun im Kreis Kelheim

Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November im Freistaat


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