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Klarstellung des bayerischen Innenministers zu den gelten Regelungen bezüglich sportlicher Aktivitäten außerhalb des Vereins.

(ty) Der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat heute klargestellt, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die älter als zwölf Jahre sind und die an der Schule regelmäßigen Corona-Tests unterliegen, weiterhin ins Hallenbad zum Schwimmen oder ins Fitness-Studio gehen können. "Es hat sich das Gerücht verbreitet, ungeimpfte Jugendliche dürften nur noch im Rahmen des Vereins-Sports ein Hallenbad oder Fitness-Studio besuchen. Das ist falsch", erklärte Herrmann.

In der 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ist nach den Worten des bayerischen Innenministers klar festgestellt, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, an sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Eigen-Aktivitäten zugelassen werden können. Herrmann erläuterte dazu heute: "Die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Vereins-Sport oder ob jemand privat seine Bahnen in einem Hallenbad zieht."

Herrmann appellierte heute dennoch an alle Jugendlichen, sich schnellstmöglich gegen Corona impfen zu lassen. "Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere", so der Minister. Die Corona-Impf-Quote bei den Jugendlichen unter 18 Jahren ist seiner Ansicht nach noch viel zu niedrig. "Gerade diese Altersgruppe steckt sich am häufigsten mit dem Corona-Virus an."


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