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Ausweitung von 2G, Masken-Pflicht und Testungen. Hier die neuesten Beschlüsse der Staatsregierung im Detail.

(ty) Der bayerische Ministerrat hat am heutigen Montag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach gilt künftig bei der roten Stufe der Klinik-Ampel die 2G-Regel verpflichtend auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Wo 3G-plus oder 2G verpflichtend sei, gelte künftig die Masken-Pflicht, außer der Abstand werde eingehalten. Damit gelte die Maske in der gelben und roten Ampel-Stufe auch in Discos, Clubs und vergleichbaren Freizeit-Einrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G-plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest. Nachfolgend die die Details sowie die weiteren Beschlüsse im Überblick.

 

"Mit Blick auf die ungebrochene Infektions-Dynamik, die stark gestiegenen Infektions-Zahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser", so wurde nach der Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei mitgeteilt, habe die Staatsregierung folgende Maßnahmen beschlossen:

Die 14. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde zum 16. November (Inkraft-Treten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:

♦ "Verpflichtendes 2G gilt in der Ampel-Stufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G-plus."

♦ "Wo 3G-plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Masken-Pflicht (bei Gastronomie: nur zum Platz), außer das Abstands-Gebot wird eingehalten."

♦ "Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeit-Einrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G-plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest."

 

♦ In der gelben und roten Stufe der Krankenhaus-Ampel müssen den Angaben zufolge nicht gegen Corona geimpfte oder nicht von Corona genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zwei Mal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. "Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen", heißt es weiter.

♦ Generell gelte, dass Tests ein Sicherheits-Plus auch für Geimpfte böten. "Angesichts des wieder kostenfreien Test-Angebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen."

♦ In den Kitas werden laut heutigem Beschluss künftig drei Mal wöchentlich Test-Angebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.

 

"Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei. "Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie." Vor diesem Hintergrund habe der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impf-Zentren beschlossen. Der Freistaat spreche sich für eine Auffrischungs-Impfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. "Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern", wurde heute erklärt. Die Staatsregierung werde darüber hinaus ihre Impf-Kampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrisch-Impfungen ("Booster") den Bürgerinnen und Bürgern "noch mehr niedrigschwellige Impf-Angebote nahe zu bringen".

 

Krankenhäuser, die von Anordnungen des "Ärztlichen Leiters Krankenhaus-Koordinierung" über die Freihaltung von Versorgungs-Kapazitäten nach der Allgemein-Verfügung "Notfallplan Corona-Pandemie" betroffen sind, erhalten laut heutiger Mitteilung hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungs-Betrag von 300 Euro pro Tag pauschal für fünf Prozent ihrer zugelassenen somatischen Betten (so genannte Freihalte-Pauschale). Die Zahlung werde für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemein-Verfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Notfallplan Corona-Pandemie – gewährt.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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