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Dann dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat treffen, die geimpft oder genesen sind. Ministerium erklärt, was an Weihnachten und Silvester erlaubt ist.

(ty) Ab nächstem Dienstag gelten im Freistaat neue Kontakt-Beschränkungen, auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. Darauf hat eine Sprecherin des bayerischen Gesundheits-Ministeriums heute hingewiesen. "Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind", erklärte sie. Die Kontakt-Beschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten den Angaben zufolge weiterhin. Man setze damit Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) um. Nachfolgend die Details sowie offizielle Antworten auf wichtige Fragen zu den bevorstehenden Feiertagen.

 

"In Bayern gelten ohnehin schon strengere Maßnahmen, sodass sich für die Menschen im Freistaat nicht allzuviel ändert", erklärte die Ministerium-Sprecherin zu den Änderungen ab 28. Dezember. So seien in Bayern die Discos und Clubs schon geschlossen, auch große überregionale Sport-Veranstaltungen fänden bereits ohne Zuschauer statt.

Das bayerische Gesundheits-Ministerium appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontakt-Beschränkungen zu halten. "Wir müssen alle gemeinsam verhindern, dass sich – gerade im Hinblick auf die Besorgnis erregende Virus-Variante Omikron – Infektionen weiter ausbreiten", so die Sprecherin. Die Verordnung zur Änderung der 15. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung trete am kommenden Dienstag, 28. Dezember, in Kraft.

Ab 28. Dezember gilt nach Angaben des Ministeriums:

♦ Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, seien maximal zehn Personen erlaubt.

♦ Kinder unter 14 Jahren seien bei den Kontakt-Beschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren finde künftig auch für die 2G-plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung.

♦ Das bislang für große überregionale Sport-Veranstaltungen geltende Zuschauer-Verbot gelte künftig auch für große überregionale Kultur-Veranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

♦ Tanz-Veranstaltungen seien zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handle.

 

Welche Kontakt-Beschränkungen gelten an Weihnachten?

"Private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, sind grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impf-Status", teilte das bayerische Gesundheits-Ministerium mit.

Die Ministerium-Sprecherin ergänzt: "Jeder von uns hätte sich gewünscht, dass wir dieses Weihnachten wieder als großes Fest der Familie zelebrieren können. Leider hat uns Corona wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht." Deshalb appelliere das Ministerium auch an die gegen Corona geimpften und von Corona genesenen Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren. "Feiern sollten – auch an Silvester – prinzipiell nur im kleinsten Kreis unter Beachtung der Corona-Schutz-Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und regelmäßiges Lüften stattfinden."

 

Welche Regeln gelten für Weihnachts-Gottesdienste?

Dazu teilte das bayerische Gesundheits-Ministerium mit, dass für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubens-Gemeinschaften ergänzend zu den allgemeinen Regelungen folgendes gelte: "Gottesdienste oder Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, können ohne Personen-Obergrenze abgehalten werden; andernfalls bestimmt sich in Gebäuden die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird."

Was ist an Silvester verboten, was erlaubt?

"Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen", so das bayerische Gesundheits-Ministeirum. "Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontakt-Beschränkungen für Ungeimpfte." Somit seien private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impf-Status.

Kinder unter 14 Jahren zählten nicht dazu, heißt es weiter. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gelte die Obergrenze von zehn Personen ebenfalls. Tanz-Veranstaltungen seien untersagt.

Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, sei am 14. Dezember beschlossen worden, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvester-Nacht aufzuheben. "Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten", so das Gesundheits-Ministerium.

In Bayern gebe es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschen-Ansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete müssten die Kreisverwaltungs-Behörden festlegen.

 

Feuerwerk

Die Ministerium-Sprecherin ergänzte: "Das Ministerium begrüßt, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am 2. Dezember darauf geeinigt haben, den Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester erneut zu verbieten." Denn klar sei: "Die Lage in den Kliniken ist noch immer höchst angespannt. Beim Abschießen von Feuerwerk und Böllern kommt es leider jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen. Das müssen wir unbedingt vermeiden, um die Kliniken nicht noch weiter zu belasten."

Weiter erklärte die Sprecherin des bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums: "Wenn wir alle diese Feiertage in das Zeichen von Rücksicht und Nächstenliebe stellen, dann werden sie uns auch im Kampf gegen die Corona-Pandemie helfen."  Der Appell lautet: "Und jeder, der die Möglichkeit hat, sollte sich zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz seiner Mitmenschen zeitnah impfen beziehungsweise boostern lassen."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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