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Darauf hat der bayerische Innenminister heute hingewiesen. Kommunen könnten Beschränkungen erlassen, bei Verstößen drohten dann empfindliche Bußgelder.

(ty) Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat darauf hingewiesen, dass es Städte und Gemeinden nicht dulden müssen, wenn sich so genannte Querdenker mit "Spaziergängen" anstelle angemeldeter Versammlungen den Regelungen des Versammlungsrechts zu entziehen versuchen. "Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impf-Pflicht demonstrieren können", erklärte er heute. "Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen."

Sein Ministerium habe in einem Schreiben alle Kreisverwaltungs-Behörden darüber informiert, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemein-Verfügung für konkrete Versammlungen, als die solche "Spaziergänge" gelten, Beschränkungen erlassen können. Wenn die Teilnehmer an den Spaziergängen dann gegen die Anordnungen verstoßen, müssten sie mit empfindlichen Geldbußen rechnen. "Wir haben alle bayerischen Kreisverwaltungs-Behörden sensibilisiert, solche Versammlungs-Beschränkungen – wie sie zum Beispiel im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden – zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der Querdenker-Szene gibt", so Herrmann.

In dem besagten Schreiben wird den Angaben zufolge darauf hingewiesen, dass in jedem Fall eine oder mehrere konkret anstehende Versammlungen, für die die Verfügung erlassen werden solle, genau definiert und nach objektiven Kriterien wie etwa der geplante Versammlungsort, der Zeitpunkt oder das Thema beschrieben werden müssten. "Die Gemeinden können dann mit der Allgemein-Verfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Masken-Pflicht oder den Einsatz von Ordnern", erklärte der bayerische Innenminister heute weiter.

Als Beispiel nannte er die offenbar geplanten "Spaziergänge" in München in der kommenden Woche: "Wenn der Stadt eine solche Aktion bekannt ist, hat sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld mit einer Allgemein-Verfügung bestimmte Auflagen zu bestimmen. Wenn sich die Teilnehmer nicht daran halten, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen." Der bayerische Innenminister kündigte darüber hinaus auch mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: "Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen."


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