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Die G-Regelungen gelten nach wie vor, dagegen fallen zum Beispiel Kontakt-Beschränkungen, Personen-Obergrenzen und Volksfest-Verbot weg.

(ty) Bedeutsame Corona-Schutz-Maßnahmen werden im Freistaat verlängert. Der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Regelungen erläutert, die ab dem kommenden Samstag, 19. März, und übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen. "Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutz-Maßnahmen zu verlängern", so Holetschek. Dies betreffe im Kern die bestehenden 2G- beziehungsweise 3G-Regeln sowie die Masken-Pflicht. Masken-Standard bleibe in Bayern die FFP2-Maske. Nachfolgend die Details.

"Bei der Maske in der Schule können wir aber dank des hohen Schutz-Niveaus aufgrund der regelmäßigen PCR-Testungen stufenweise Lockerungs-Schritte unternehmen", so Holetschek. In einem ersten Schritt entfalle daher von kommendem Montag, 21. März, an die Masken-Pflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen. In einem zweiten Schritt entfalle die Masken-Pflicht im Klassenzimmer am Platz ab 28. März dann ebenso für die 5. und 6. Klassen aller Schulen. In den Schulen und Kitas werde auch wie bisher regelmäßig getestet. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelte zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Masken-Pflicht auch am Platz.

Die Zugangs-Regelungen nach Impf-, Genesenen- oder Test-Status – also die Regelungen zu "2G plus", 2G oder 3G – bleiben laut heutiger Mitteilung im schon bisher geltenden Umfang – zum Beispiel in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeit-Bereich (2G), in Zoos (2G), bei Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in der Gastronomie und im Beherbergungswesen (3G) sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungs-Bereich (3G).

"Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflege-Einrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest", fasst das bayerische Gesundheits-Ministerium in einer Presse-Mitteilung nach der heutigen Sitzung des Ministerrats zusammen. Beschäftigte brauchen demnach – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht gegen Corona geimpft oder von Corona-genesen sind.

"Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben", so heißt es aus dem bayerischen Gesundheits-Ministerium, entfallen dagegen die Regelungen zu Kontakt-Beschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personen-Obergrenzen, die Sonder-Regelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musik-Verbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkohol-Verkaufs-Verbote und Alkohol-Konsum-Verbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Holetschek kritisierte heute, dass durch die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektions-Schutz-Gesetzes künftig nach Auslaufen der Übergangs-Regelung mit Ablauf des 2. April nur noch wenige Schutz-Maßnahmen möglich seien. "Das von Berlin vorgelegte Gesetz ist aus meiner Sicht bei der jetzigen angespannten Infektionslage kein taugliches Instrument", monierte er an die Adresse der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP.

"Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte seine Überzeugung – gerade als Wissenschaftler – nicht einem faulen Kompromiss zugunsten der Kabinetts-Disziplin der Ampel-Regierung opfern", so Holetschek über die SPD-Politiker. "Ich hoffe sehr, dass die lauter werdenden kritischen Stimmen auch von Politikern der Ampel-Parteien noch etwas Vernunft und Praktikabilität in das Gesetz einbringen können."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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