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In den Briefen einer angeblichen Kanzlei aus München wird eine Zahlung per Lastschrift-Verfahren an eine "Euro Jackpot GmbH" gefordert.

(ty) In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Privat-Personen in der Region ein vermeintliches Mahn-Schreiben von einer nicht existenten Anwalts-Kanzlei erhalten. Sowohl das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord als auch das Polizeipräsidium Niederbayern berichtet von zahlreichen Fällen, warnt zugleich vor dieser betrügerischen Masche und gibt Tipps dazu, wie beim Erhalt solcher Briefe am besten zu verfahren ist. 

In dem dubiosen Schreiben einer angeblichen Kanzlei mit Sitz an der Maximilianstraße in München wird nach Angaben des niederbayerischen Polizeipräsidiums eine Zahlung mittels Lastschrift-Verfahren an die "Euro Jackpot GmbH" gefordert, die angeblich aufgrund eines telefonischen Vertrags zustande gekommen sei. "Weder die im Briefkopf angegebene Adresse noch die Telefon-Nummer existieren", erklärt die Polizei und führt dazu weiter aus: "Anrufe unter der angegebenen Telefon-Nummer werden nur auf eine Bandansage weitergeleitet, ein Bezug zu einer Rechtsanwalts-Kanzlei ist nicht erkennbar."

Seit Anfang dieses Monates seien den Polizei-Dienststellen im Zuständigkeits-Bereich des in Ingolstadt ansässigen Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord bereits rund 190 derartige Fälle gemeldet worden, hieß es heute. Unter dem Betreff "Vorgerichtliche Mahnung" seien offenbar bundesweit solche Schreiben der angeblichen Münchener Rechtsanwalts-Kanzlei an Privat-Personen verschickt worden. In dem Brief werde zur Zahlung einer dreistelligen Summe mittels Lastschrift-Verfahren aufgefordert, die an eine fragwürdige "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH" erfolgen solle.

Auch das Polizeipräsidium Niederbayern warnt vor den mutmaßlich unberechtigten Forderungen sowie in diesem Zusammenhang auch davor, das beigefügte Kündigungs-Schreiben und das Sepa-Lastschrift-Mandat mit den Konto-Informationen an die angegebene Fax-Nummer beziehungsweise mittel QR-Code zu übersenden. Zugleich hat das niederbayerische Polizeipräsidium auch Fotos von einem solchen angeblichen Mahn-Schreiben veröffentlicht, die wir hier veröffentlichen. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord rät in einer heute herausgegebenen Presse-Mitteilung den Empfängern eines solchen Schreibens zu nachfolgendem Vorgehen:

  • Lassen Sie sich nicht durch Drohungen von Anwälten einschüchtern.
  • Prüfen Sie über die Internetseite www.rechtsanwaltsregister.org, ob der Verfasser des Schreibens tatsächlich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen ist und unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf.
  • Leisten Sie keine Zahlung.
  • Geben Sie die erbetene Erklärung nicht ab.
  • Erteilen Sie kein Sepa-Lastschrift-Mandat.
  • Setzen Sie sich im Zweifels- oder Schadensfall mit einer Polizei-Dienststelle in Verbindung.


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