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Er wollte eigentlich etwas abholen. Nun hat er ein Strafverfahren am Hals und ihm droht der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

(ty) Nicht gerade seine beste Entscheidung hat am gestrigen Nachmittag ein 44 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kelheim getroffen. Er fuhr mit seinem Auto nicht unerheblich alkoholisiert zur Polizeiinspektion in Kelheim, um etwas abzuholen. Wie heute berichtet wurde, sei von den Beamten im Laufe des Gesprächs "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein durchgeführter Atem-Test bestätigte dann auch den im Raum stehenden Verdacht: Er habe einen Wert im Straftaten-Bereich ergeben – also über 1,1 Promille.

Deshalb musste der 44-Jährige, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Pkw-Schlüssel wurde sichergestellt, die Weiterfahrt unterbunden. Gegen den Mann sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Sollte sich bei der Labor-Untersuchung ein Wert über 1,1 Promille bestätigen, dann muss der 44-Jährige auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Ergibt sich ein Pegel von unter 1,1 Promille, dann blühen dem Verkehrs-Sünder eine sattes Bußgeld, zwei Strafpunkte und ein Fahrverbot.


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