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Laut Gesundheits-Minister Klaus Holetschek wird die Verabreichung von Corona-Impfungen dann komplett von Arzt-Praxen und Apotheken übernommen.

(ty) Im Freistaat übernehmen ab dem 1. Januar 2023 die Arzt-Praxen und die Apotheken komplett die Corona-Impfungen – die bisherigen Impf-Zentren werden dann nicht mehr gebraucht. Das hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek nach der Kabinett-Sitzung am heutigen Dienstag in München angekündigt. "Die Impf-Zentren waren rund zwei Jahre lang eine wichtige Säule unserer Pandemie-Bekämpfung. Mehr als 14 Millionen verabreichte Corona-Impfungen sprechen für sich", so der Minister. "Die Impf-Zentren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die mobilen Impf-Teams haben ein schnelles, flächendeckendes und niederschwelliges Impfen gerade in der Anfangsphase überhaupt erst möglich gemacht. Dafür gebührt ihnen und den Kreisverwaltungs-Behörden, die die Organisation vor Ort gestemmt haben, und natürlich auch den Kommunen unser aufrichtiger Dank."

Der Minister führte weiter aus: "Wir tauschen uns regelmäßig im Lenkungs-Ausschuss Impfen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Apothekerschaft sowie der kommunalen Spitzen-Verbände aus." Klar sei: "Im kommenden dritten Corona-Winter befinden wir uns in einer neuen Situation mit anderen Voraussetzungen als in den letzten beiden Wintern." Die Impfungen über die Regel-Versorgung, das heißt über die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, laufen seinen Worten zufolge schon lange routiniert und zuverlässig, und auch die Apotheken und Betriebsärzte bieten Corona-Impfungen an. "Die Impf-Zentren und ihre mobilen Teams haben seit Beginn der Impfungen in der Regel-Versorgung das Angebot ergänzt", so Holetschek.

Zugleich kündigte er an: "Nun können wir den Betrieb der Impf-Zentren ab dem 1. Januar 2023 einstellen und die Corona-Impfungen völlig auf die Regel-Versorgung ausrichten." Holetschek verweist darauf, dass die Corona-Virus-Impf-Verordnung des Bundes voraussichtlich am 31. Dezember dieses Jahres auslaufe und sich eine Verlängerung durch die Berliner Ampel-Koalition derzeit nicht abzeichne. "Damit entfällt voraussichtlich zum Jahresende auch die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Finanzierung der Impf-Zentren", erläuterte der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats. "Bislang sah die Verordnung eine hälftige Finanzierung der Kosten durch Bund und Länder vor."

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Er betonte einmal mehr: "Impfen ist ein entscheidendes Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen." Die Impfung biete jedem Einzelnen den größtmöglichen Schutz vor schweren Verläufen bei einer Covid19-Erkrankung. Deswegen rufe er alle Bürgerinnen und Bürger auf, die für eine Auffrischungs-Impfung infrage kommen oder die noch keine Erst-Impfung haben, bis Ende des Jahres noch das Angebot der Impf-Zentren zu nutzen oder sich an den Haus- oder Facharzt oder die Apotheke ihres Vertrauens zu wenden. "So sind beispielsweise seit Oktober 2022 für einen vollständigen Impfschutz grundsätzlich drei Impfungen erforderlich", erklärte Holetschek. "Ich würde mich freuen, wenn so viele Menschen wie möglich vor Jahresende ihren Impf-Status aktualisieren, denn das ist für jeden Einzelnen die beste Prävention für den nahenden Winter."

Das bayerische Gesundheits-Ministerium erklärt: Laut Covid19-Impf-Empfehlung der "Ständigen Impf-Kommission" (Stiko) werde derzeit eine Auffrischungs-Impfung (zumeist dritte Impfung) ab zwölf Jahren vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe empfohlen. Für besonders vulnerable Personen-Gruppen werde eine weitere Auffrischungs-Impfung (zumeist vierte Impfung) in der Regel im Abstand von mindestens sechs Monaten zum vorangegangenen immunologischen Ereignis (Impfung oder Sars-CoV2-Infektion) empfohlen. Dazu gehörten Personen ab 60 Jahren, Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere einer Immunschwäche, Bewohner in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheits-Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflege-Einrichtungen.


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