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Einer der beiden Buben verunglückte beim Davonradeln. Den Mann, der mit dem unangeleinten Tier unterwegs war, interessierte das nicht.

(ty) Im Stadtgebiet von Riedenburgsind am gestrigen Nachmittag zwei 13 Jahre alte Buben von einem freilaufenden Hund verfolgt worden. Einer der beiden Jungen stürzte in diesem Zusammenhang vom Fahrrad und verletzte sich offenbar; er lief nach dem Unfall zu Fuß vor dem Tier davon. Bei dem Unglück war auch der Drahtesel ramponiert worden. Der Halter des Vierbeiners machte sich angeblich einfach aus dem Staub, ohne sich um das Geschehen zu kümmern und ohne seinen Pflichten nachzukommen. Gegen ihn wird jetzt strafrechtlich ermittelt.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Kelheim heute berichtete, kam es gegen 17.10 Uhr zu dem Vorfall. Den Angaben zufolge waren die beiden 13-Jährigen mit ihren Fahrrädern zunächst auf der Ufer-Promenade am Main-Donau-Kanal unterwegs und überquerten dann beim "Wasserfall" die Fußgänger-Brücke in Richtung Spielplatz. Auf der Brücke seien die Buben von einem männlichen Fußgänger überholt worden, der mit seinem Hund spazieren gegangen sei. Der Vierbeiner sei dabei nicht angeleint gewesen. 

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"Der Hund verfolgte dann die beiden Jungen", heißt es im Bericht der Polizei. Und weiter: "Einer der beiden 13-Jährigen kam dabei zu Sturz und erlitt Schmerzen am Rücken. Zudem wurde sein Fahrrad bei dem Sturz beschädigt." Dieser Junge sei anschließend noch zu Fuß weiter vor dem Hund geflüchtet. Das Tier habe nach einiger Zeit umgekehrt. Die beiden Jungen schauten laut Polizei noch, ob sie den Mann finden können. "Dieser entfernte sich jedoch, ohne seinen Pflichten nachzukommen."

Die Beamten von der Polizeiinspektion aus Kelheim ermitteln laut heutiger Mitteilung jetzt in dieser Angelegenheit strafrechtlich wegen des erlaubten Entfernens vom Unfallort. Etwaige Zeugen des Geschehens, die Hinweise zu dem Hunde-Besitzer geben können oder sonstige sachdienlichen Angaben machen können, werden darum gebeten, sich unter der Telefonnummer (0 94 41) 50 42 0 mit den Gesetzeshütern in Verbindung zu setzen.


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