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Gesundheits-Minister verweist auf "veränderte Pandemie-Lage". Positiv auf Corona getestete Personen müssen außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen.

(ty) Ab dem kommenden Mittwoch, 16. November, gibt es im Freistaat "wegen der veränderten Pandemie-Lage" keine generelle Isolations-Pflicht mehr für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen. Das hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) am heutigen Freitag in München angekündigt. "Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt", heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministerium. Den Angaben zufolge müssen positiv auf Corona getestete Personen künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Nachfolgend die Details.

"Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert", moniert Holetschek. "Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran. Es ist der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen." Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einklang mit drei anderen Bundesländern – ist nach den Worten von Holetschek eine wissenschaftliche Bewertung des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) sowie vieler Experten.

"Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektions-Geschehen freien Lauf lassen", versichert Holetschek. "So müssen positiv Getestete künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause."

Professor Christian Weidner, Präsident des LGL, ergänzt: "Die Corona-Lage hat sich geändert. Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut. Eine Infektion mit der derzeit dominierenden Omikron-Variante BA.5 führt zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Darüber hinaus haben wir im Hintergrund weiterhin ein umfangreiches Pandemie-Monitoring, bei dem wir unter anderem Inzidenzen, Auslastung von Krankenhaus-Betten und vorkommende Virusvarianten vorsorglich beobachten, um bei Bedarf zielgenaue Maßnahmen einleiten zu können."

Der Virologe Professor Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität in München betont: "In dieser neuen, positiveren Phase der Pandemie ist es fachlich vertretbar, die allgemeine Isolations-Pflicht aufzuheben, gleichzeitig aber weiter den Schutz vulnerabler Gruppen, die keine ausreichende Immunität aufbauen können, zu stärken."

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Professor Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie in der München-Klinik Schwabing, sagt: "Angesichts der geringen Krankheitsschwere mit überwiegend milden Verläufen unter der Omikron-Variante sowie einer inzwischen hohen Basis-Immunität in der Bevölkerung ist es der richtige Schritt, die Isolations-Pflicht jetzt aufzuheben." Vulnerable Gruppen müssten jedoch weiterhin geschützt werden, so Wendtner. "Daher sind Tätigkeits- und Betretungs-Verbote dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin erforderlich."

Minister Holetschek erläuterte ferner: "Wir beobachten auf Basis des Monitorings des LGL auch stets das Pandemie-Geschehen, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden." Er warb zugleich erneut fürs Impfen, "denn Impfungen schützen sehr gut vor schweren Verläufen". Holetschek weiter: "Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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