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Der bayerische Gesundheits-Minister erklärt die Details zu den ab 16. November im Freistaat geltenden Regelungen für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen.

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek hat heute Einzelheiten zum Wegfall der Corona-Isolations-Pflicht im Freistaat mitgeteilt. Die neue Allgemein-Verfügung zu Schutz-Maßnahmen bei positiv auf das Corona-Virus Sars-CoV-2 getesteten Personen tritt – wie bereits angekündigt – am morgigen Mittwoch, 16. November, in Kraft. "An die Stelle der Isolations-Pflicht treten verpflichtende Schutz-Maßnahmen für positiv Getestete", so der Minister: "Dazu gehören eine grundsätzliche Masken-Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeits-Verbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personen-Gruppen sowie in bestimmten Gemeinschafts-Unterkünften." Beide gelten den Angaben zufolge für mindestens fünf Tage. Und: "Die Schutz-Maßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptom-Freiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen."

Der Minister betonte einmal mehr: "Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause – wie bei anderen akuten Atemwegs-Erkrankungen auch." Der Umgang mit dem Corona-Virus hat sich den Worten von Holetschek zufolge verändert, "denn die Pandemie ist in eine neue Phase eingetreten". Der Wegfall der Isolations-Pflicht sei "ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie".

Klar sei aber, so der bayerische Gesundheits-Minister weiter: "Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf. Nach Rücksprache mit Experten haben wir uns für ein Bündel an Schutz-Maßnahmen entschieden. Damit schaffen wir die Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personen-Gruppen."

Die neuen Regelungen gelten nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums ab dem morgigen Mittwoch auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. "Das heißt: Für sie endet die Isolations-Pflicht mit Inkraft-Treten der neuen Allgemein-Verfügung. An die Stelle der Isolations-Pflicht treten dann die neu geregelten Schutz-Maßnahmen."

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Diese Schutz-Maßnahmen gelten nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums künftig für positiv auf Corona getestete Menschen:

♦ Masken-Pflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen werde das Tragen einer FFP2-Maske. Die Masken-Pflicht gelte nicht in der eigenen Wohnung, sie gelte nicht im Freien, wenn ein Mindest-Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden könne, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten. 

"Die Maske schützt davor, die Infektionen weiterzutragen", so Holetschek. "Sie ist eine mildere Maßnahme als die Isolation und wichtiger Bestandteil des Infektions-Schutzes. Daher bleibt es weiterhin bei der Empfehlung, unabhängig von einer Infektion in bestimmten Situationen Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen: Beispielsweise immer da, wo sich auch vulnerable Gruppen aufhalten."

♦ Betretungs-Verbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten nach Angaben des Ministeriums für heilpädagogische Tagesstätten.

♦ Tätigkeits-Verbot für in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige. Das Tätigkeits-Verbot gelte nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitations-Einrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit die oben genannten Personen jeweils in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind.

♦ Tätigkeits- und Betretungs-Verbote in großen Gemeinschafts-Unterkünften (zum Beispiel Obdachlosen-Unterkünften, Gemeinschafts-Einrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher.

Holetschek ergänzt: "Durch die Schutz-Maßnahmen stellen wir den Schutz der vulnerablen Gruppen sicher." Klar sei: "Das Corona-Virus ist inzwischen weit weniger gefährlich als zu Beginn der Pandemie, da in der Bevölkerung ein hoher Immun-Schutz vorliegt, antivirale Medikamente zur Verfügung stehen und die Omikron-Variante in der Regel zu milden Krankheits-Verläufen führt. Wir haben darüber auch am Montagabend in unserer Expertenrunde mit Virologen sowie ambulant und in der Klinik tätigen Ärztinnen und Ärzten gesprochen. Wir waren uns einig: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung der Isolations-Pflicht."

Der Minister versichert: "Wir evaluieren das Pandemie-Geschehen laufend, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden. Wir haben die Lage stets im Blick." Holetschek appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Schutz-Maßnahmen einzuhalten und sich, wenn sie positiv getestet sind, selbst zu isolieren. "Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten", so der CSU-Politiker: "Nach mehr als zwei Jahren der Pandemie wissen wir alle sehr gut, wie wir uns und andere vor einer Ansteckung schützen können. Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten."

Die neue Allgemein-Verfügung zu Schutz-Maßnahmen bei positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen ist auf der Internet-Seite des bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums zu finden; hier der direkte Link.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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