Betrunkener 61-Jähriger knallte mit seinem Pkw erst ins Heck eines Kleintransporters und kollidierte dann frontal mit dem Gegenverkehr.
(ty) Drei Schwerverletzte hat ein Verkehrsunfall gefordert, den ein betrunkener Pkw-Lenker am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Nittendorf im Landkreis Regensburg verursacht hat. Das Unglück ereignete sich gegen 19 Uhr im Ortsteil Etterzhausen auf der Staatsstraße 2660, die in diesem Bereich auch Nürnberger Straße heißt. Der 61-Jährige, der bei dem Doppel-Crash auch selbst schwere Verletzungen davontrug, ist jetzt seinen Führerschein los und blickt einem Strafverfahren entgegen.
Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, wollte ein Kleintransporter-Fahrer, der – von Regensburg her kommend – auf der besagten Staatsstraße unterwegs war, nach rechts auf die Untere Fischerbergstraße abbiegen. Dies habe der nachfolgende 61-jährige Autofahrer allerdings zu spät bemerkt. Sein Wagen krachte laut Schilderung der Polizei zunächst ins Heck des Kleintransporters. Anschließend habe der Unfall-Verursacher seinen Wagen in den Gegenverkehr gelenkt, woraufhin es zum Frontal-Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw gekommen sei.
Sowohl der 61-Jährige als auch die Fahrerin des ihm entgegengekommenen Autos sowie deren Beifahrer erlitten nach Angaben der Polizei jeweils schwere Verletzungen. Alle drei Verunglückten wurden nach der Erstversorgung vor Ort vom Rettungsdienst in Krankenhäuser nach Regensburg gebracht. Der an den drei Wagen entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt 27 500 Euro geschätzt. Bei dem Unfall-Verursacher sei eine starke Alkoholisierung festgestellt worden; die Rede ist von mehr als 1,1 Promille. Der Mann musste deshalb – wie in solchen Fällen üblich – zur Blutentnahme und sein Führerschein wurde von der Polizei auch gleich sichergestellt.
Seinen Führerschein wird der 61-Jährige vermutlich so bald nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihm nun bevorsteht, droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.