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Das Zeitfenster wird für bestimmte Tage erweitert. Erforderlich ist ein negativer Corona-Test, außerdem gilt FFP2-Masken-Pflicht. Hier die Details.

(ty) Das Klinikum von Ingolstadt erweitert das Zeitfenster für Besuche an den Feiertagen an Weihnachten, Silvester und Neujahr auf 14 bis 18 Uhr. Das wurde heute aus der Krankenhaus-Verwaltung mitgeteilt. Voraussetzung für den Besuch im Klinikum bleibe ein negativer Corona-Test, wie betont wird. Und: Ausgeschlossen seien Personen mit Erkältungs-Symptomen. Das gelte auch für alle, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu an Corona erkrankten Menschen hatten. Außerdem gibt es weitere Regelungen zu beachten. Nachfolgend die Details.

"Besuche bei Patientinnen und Patienten an den Feiertagen an Weihnachten und zum Jahreswechsel sind besonders wichtig", heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem Klinikum von Ingolstadt. Man verlängere deswegen das Zeitfenster für Besuche am 24. Dezember, 25. Dezember und 26. Dezember sowie außerdem am 31. Dezember und 1. Januar um jeweils eine Stunde auf dann 14 bis 18 Uhr. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang auch weiterhin konkrete Regelungen zu beachten, wie aus der heute veröffentlichten Presse-Information hervorgeht.

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Patientinnen und Patienten können den Angaben zufolge zwei Besucher namentlich benennen, die im digitalen Besucher-System des Klinikums hinterlegt werden. Besucherinnen und Besucher sollen deswegen ihren Ausweis mitbringen, wird erklärt. Pro Tag sei eine Besucherin beziehungsweise ein Besucher für eine Stunde zugelassen; das Klinikum könne dabei über den Haupteingang betreten werden. Beim Besuch näherer Verwandter seien Kinder als Besucherinnen und Besucher erlaubt (zusätzlich ein Kind pro Tag), unterlägen ab einem Alter von sechs Jahren jedoch der Corona-Testpflicht.

Die bisherigen Regeln für Patienten-Besuche blieben bestehen, um immungeschwächte Patientinnen und Patienten sowie die Klinikums-Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen. "Es gilt im gesamten Haus und für die Dauer des Besuchs eine FFP2-Masken-Pflicht", heißt es weiter. Zugang erhalte nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen könne. Diese Bedingung gelte für alle Besucher – und zwar unabhängig von ihrem Immunstatus; also unabhängig davon, ob man gegen Corona geimpft oder von Corona genesen ist. Ein Antigen-Schnelltest von autorisierter Stelle besitze für 24 Stunden Gültigkeit, ein PCR-Test für 48 Stunden.


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