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Es geht unter anderem um Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Pflegeheime. Hier die Details zu den Sonder-Regelungen von 23. Dezember bis 9. Januar.

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek sorgt in der Weihnachtszeit für Erleichterungen bei den Corona-Test-Erfordernissen für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. "Weihnachtszeit ist Besuchszeit – Zeit, die wir mit unseren Lieben verbringen möchten", erklärte er heute in München. "Wir wollen allen Menschen sichere und zugleich möglichst unkomplizierte Festtage ermöglichen. Deshalb können Besucherinnen und Besucher Test-Bescheinigungen einer Einrichtung binnen 24 Stunden auch in einer weiteren Einrichtung vorlegen, für deren Besuch ein negativer Corona-Test-Nachweis erforderlich ist."

Der Minister führte dazu aus: "Damit entlasten wir die Einrichtungen, ihre Beschäftigten sowie die Besucherinnen und Besucher." Das ist seinen Worten zufolge in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der ein hohes Besucher-Aufkommen in den Einrichtungen auf eine vielerorts personell angespannte Lage trifft. "So können sich Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe zeitlich begrenzt vom 23. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023 bei der Testung von Besuchs-Personen gegenseitig unterstützen und entlasten", erklärte Holetschek weiter. Für die Test-Bescheinigungen stelle das bayerische Gesundheits-Ministerium ein Muster-Formular zur Verfügung.

Dieses kann den Angaben zufolge im Internet unter diesem Link heruntergeladen werden. Werde der Test von der Einrichtung selbst vorgenommen, so fülle die testende Einrichtung dieses Formular aus und die Besuchs-Person könne den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden – und müsse sich dort nicht erneut testen lassen. Gleiches gilt laut Mitteilung des Gesundheits-Ministeriums, wenn Einrichtungen – sofern es ihre Personal-Kapazitäten zulassen – Selbsttestungen der Besucherinnen und Besucher vor Ort unter Aufsicht ermöglichen. "Auf diese Weise werden Zeit und Ressourcen geschont nach dem Motto: einmal getestet, mehrfach genutzt", so Holetschek.

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Ist es Einrichtungen aufgrund von personellen Engpässen und geringeren Testkapazitäten während der Feiertage nicht möglich, vor Ort unter Aufsicht zu testen, können Besucher laut Ministerium ausnahmsweise auch eine Selbsttestung ohne Aufsicht durchführen. In diesem Fall könne zum Nachweis des negativen Ergebnisses entweder das verwendete Test-Kit vorgelegt oder eine Eigen-Erklärung gegenüber der Einrichtung abgegeben werden. Auch für die Eigen-Erklärung habe das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Erleichterung ein Formular entworfen, das unter diesem Link  heruntergeladen werden kann. Im Falle eines Tests ohne Aufsicht könne allerdings keine Bescheinigung für den Besuch in einer weiteren Einrichtung ausgestellt werden.

Für alle Erleichterungen gilt laut heutiger Mitteilung des bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministeriums: "Die Einrichtungen können diese Erleichterungen freiwillig umsetzen, sie müssen es aber nicht." Neben Erleichterungen beim Ablauf der Besuchertestungen entlastet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach eigenem Bekunden auch die Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser selbst: "Diese können ab sofort kostenfrei Antigen-Schnelltests bei den Kreisverwaltungs-Behörden abholen", wurde dazu verkündet.

Auch eine Testung in lokalen Corona-Test-Zentren sei weiterhin möglich. Holetschek betonte: "Lokale Test-Zentren sollen an den Weihnachtstagen geeignete Öffnungszeiten vorsehen, um Besucherinnen und Besuchern insbesondere von Pflege-Einrichtungen und Krankenhäusern Testungen zu ermöglichen. Wir haben die Kreisverwaltungs-Behörden gebeten, diesbezüglich auf die Betreiber der Test-Zentren zuzugehen."


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