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Künftig reicht ein negativer Selbsttest ohne Aufsicht. Zum Nachweis genügt eine Eigen-Erklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Erleichterungen auch für Mitarbeiter.

(ty) Ab dem morgigen Freitag, 10. Februar, gelten im Freistaat deutliche Erleichterungen bezüglich Corona-Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitations-Einrichtungen sowie voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek heute hingewiesen. Den entsprechenden Beschluss hatte der bayerische Ministerrat in der Kabinett-Sitzung am Dienstag getroffen. Demnach reicht für Besucher künftig ein negativer Corona-Selbsttest aus. Erleichterungen gibt es auch für Mitarbeiter der genannten Einrichtungen. Die neuen Regelungen werden auch an den Krankenhäusern in Pfaffenhofen und Mainburg umgesetzt, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung aus der Ilmtalklinik-GmbH, unter deren Dach diese beiden Kliniken firmieren. Auch am Klinikum in Ingolstadt greifen, wie berichtet, die Lockerungen.

"Das nach wie vor niedrige Infektions-Geschehen mit der hohen Immunität in der Bevölkerung ermöglicht es, dass wir bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen", erklärt Holetschek. "Für Besucherinnen und Besucher reicht ab dem Freitag ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Test-Nachweis einer Teststelle ist nicht mehr erforderlich." Der Minister führte dazu aus: "Die Test-Pflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich im Infektions-Schutz-Gesetz vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen." Bayern habe bereits bisher wichtige Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitations-Einrichtungen und Pflege-Einrichtungen geregelt. "Nun gehen wir noch einen Schritt weiter", so der Minister.

Bereits jetzt gelte für gegen Corona geimpfte und für von einer Corona-Infektion genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sei, ausreiche. "Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte", so Holetschek. "Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert." Zum Nachweis des negativen Corona-Test-Ergebnisses genüge eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Es sei aber auch weiterhin möglich, einen Test-Nachweis einer Teststation vorzulegen. Für die Beschäftigten werde außerdem die Häufigkeit der Test-Nachweise angeglichen. "Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte."

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Die kostenlosen Test-Möglichkeiten nach der Corona-Virus-Test-Verordnung des Bundes laufen laut bayerischem Gesundheits-Ministerium nach derzeitigem Stand am 28. Februar aus. "Nur bis dahin besteht also ein Anspruch auf kostenlose Tests, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, etwa zum Besuch einer Senioren-Einrichtung", erklärt Holetschek. Das Bundesministerium für Gesundheit konnte seinen Worten zufolge bislang noch nicht verbindlich mitteilen, ob eine Verlängerung erfolgen wird. "Wegen dieser ungewissen Rechtslage ist bereits jetzt zu beobachten, dass die Test-Kapazitäten der noch bestehenden Teststellen zurückgehen", so der bayerische Gesundheits-Minister. Die  17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde bis einschließlich 7. April verlängert.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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