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Virus-Typ H5N1 nun auch in vier Schwänen und einer Blessralle aus einem Weiher bei Wang bestätigt. Weitere Nachweise erwartet. Landratsamt prüft Stallpflicht.

(ty) Im Kreis Freising sind mehrere weitere Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bestätigt worden. Nachdem, wie berichtet, bereits ein Wanderfalke aus dem Stadtgebiet von Moosburg an der Isar positiv auf H5N1 getestet worden war, hat das nationale Referenz-Labor am Friedrich-Loeffler-Institut laut heutiger Mitteilung des Landratsamts den Erreger nun auch in vier Schwänen und einer Blessralle nachgewiesen. Diese fünf Tiere seien tot aus dem Ausgleichs-Weiher im Gemeinde-Gebiet von Wang geborgen worden. Zugleich weist das Veterinäramt darauf hin, dass derzeit elf weitere tot aufgefundene Schwäne aus dem Ausgleichs-Weiher untersucht werden und dass weitere H5N1-Nachweise zu erwarten sind.

Das Landratsamt von Freising empfiehlt vor diesem Hintergrund bereits jetzt allen Geflügel-Haltern im Landkreis Freising die Aufstallung ihrer Tiere. Außerdem prüft die Landkreis-Behörde laut heutiger Presse-Mitteilung gegenwärtig die Möglichkeit einer Stallpflicht in einem Umkreis von rund drei Kilometern um den besagten Ausgleichs-Weiher in Wang.

Zum Schutz ihres Geflügels werden Geflügel-Halter im genannten Gebiet jedenfalls ausdrücklich darum gebeten, dieses vorsorglich schon jetzt aufzustallen sowie sich umgehend auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungs-Pflicht vorzubereiten.

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern sowie um insbesondere Haus- und Nutzgeflügel zu schützen, weist das Landratsamt von Freising alle Geflügel-Halter noch einmal darauf hin, sich strikt an die bereits am 2. Dezember vergangenen Jahres für den gesamten Kreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheits-Maßnahmen zu halten.

In der entsprechenden Allgemein-Verfügung seien unter anderem ein Ausstellungs-Verbot für Geflügel, ein Fütterungs-Verbot für bestimmte Wildvögel sowie verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen für den gesamten Landkreis festgelegt.

"Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln", fasst die Behörde zusammen, könnten die Einschleppung des Erregers sowie die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – genannten werden unter anderem die Tötung des Bestandes und Stallpflicht – verhindert werden.

Alle Geflügel-Halter, auch Hobbyhalter, seien dazu verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheits-Maßnahmen konsequent einzuhalten. Die besagte Allgemein-Verfügung ist auf der Internet-Seite des Freisinger Landratsamts unter diesem Link zu finden.

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"Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten", heißt es aus dem Freisinger Landratsamt in einer aktuellen Presse-Information. Und weiter wird erklärt: "Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden."

Das Landratsamt von Freising bittet auch heute noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger darum, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt des Landkreises Freising, der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung oder einer Polizei-Dienststelle unter Angabe des Fundortes – idealerweise inklusive Koordinaten – zu melden. "Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden", wird erneut betont.

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. "Diese enthält unter anderem wesentliche veterinär-rechtliche Vorgaben für Privat-Haltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungs-Pflicht ein", fasst ein Sprecher des Freisinger Landratsamts zusammen. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Freistaat sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, seien auf der Internet-Seite des LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Vorsorglich fordert das Veterinäramt des Landkreises Freising heute erneut alle Geflügel-Halter – ausdrücklich geht es auch um Kleinst-Bestände – dazu auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der bayerischen Tierseuchen-Kasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügel-Halter sei, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt angezeigt habe, müsse das umgehend nachholen. Es wird darum gebeten, unter der Telefonnummer (0 81 61) 6 00 - 1 23 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! seinen Namen, seine Adresse und die Anzahl der gehaltenen Tiere anzugeben. "Auch Kleinst-Haltungen sind unbedingt zu melden", wird noch einmal betont.


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