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Minister: Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlasse man keine Corona-Regeln mehr im Freistaat. Nach Bundesrecht gelten noch Masken-Pflichten.

(ty) Ab dem morgigen Mittwoch, 1. März, gibt es im Freistaat keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemein-Verfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) heute in München nach einer Sitzung des Ministerrats hingewiesen. "Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern", verdeutliche er. Das sei ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung. "Sämtliche auf Landesebene infektions-schutz-rechtlich angeordneten Masken-Pflichten sowie bundesweit alle Test-Nachweis-Pflichten enden mit Ablauf des 28. Februar."

Der Minister erklärte in diesem Zusammenhang: "Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität. Jetzt steht die Eigenverantwortung noch stärker im Vordergrund." Die aktuelle, 17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (17. BayIfSMV) wird nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben.

Da der Bund die Test-Nachweis-Pflichten zu diesem Datum auslaufen lasse, entfalle auch die Notwendigkeit, die bayerischen Ausnahmen von der Test-Nachweis-Pflicht festzulegen. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen sei kein Test mehr erforderlich. Lesen Sie dazu auch: Massive Lockerung der Corona-Regeln für Ilmtalklinik-Besucher ab 1. März

"Dank Impfungen und durchgemachter Infektionen haben wir einen sehr hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung", so Holetschek. "Darüber hinaus gibt es wirksame antivirale Medikamente, die bei einem Risiko für einen schweren Verlauf von Covid19 eingesetzt werden können."

Derzeit gelten nach Bundesrecht allerdings noch Masken-Pflichten in einigen wenigen Bereichen, heißt es aus München. So gelte beispielsweise für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen noch die FFP2-Masken-Pflicht nach Paragraf 28b Absatz 1, Satz 1, Nummer 3 des Infektions-Schutz-Gesetzes. Zudem müssten Patienten und Besucher in Arzt-Praxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Nach dem Infektions-Schutz-Gesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April, erklärt das bayerische Gesundheits-Ministerium.

zell

Holetschek fordert die Bundesregierung dazu auf, die verbliebenen Masken-Pflichten nach Bundesrecht endlich aufzuheben. "Es ist niemandem mehr zu vermitteln, dass beispielsweise Beschäftigte und Besucher in Pflegeheimen unterschiedlich behandelt werden: Der Beschäftigte, der von Zimmer zu Zimmer eilt, kann dies ohne Maske tun – der Besucher, der meist nur einen Bewohner besucht, aber nicht. Die Masken-Pflicht ist ein Flickenteppich und muss daher so schnell wie möglich weg."

Die Einrichtungen können laut Holetschek nach Hausrecht weiterhin Masken- oder Test-Nachweis-Pflichten anordnen – etwa wenn es um besonders sensible Bereiche wie die Onkologie geht. "Die Entscheidung darüber überlassen wir den Menschen in den Einrichtungen, die die nötige Expertise dafür haben und die Lage am allerbesten einschätzen können", so der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister.


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