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Bestätigter Fall in Train. Behörde richtet Schutz-Zone um diesen Hof ein, weite Teile des südlichen Landkreises jetzt Überwachungs-Gebiet. 

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es einen offiziell bestätigten Geflügelpest-Ausbruch. Wie das Landratsamt heute mitteilte, ist die aviäre Influenza in der Gemeinde Train festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof sei der komplette Geflügel-Bestand getötet worden. Um den Ausbruchsort wurde eine Schutz-Zone eingerichtet, die neben Train auch die Gemeinden Siegenburg und Elsendorf betrifft. Außerdem wurde eine Überwachungs-Zone bestimmt, die zahlreiche weitere Landkreis-Gemeinden betrifft. Auch wegen eines bereits zuvor bekannt gewordenen Geflügelpest-Falls im Kreis Landshut – wir berichteten – gelten jetzt weite Teile des südlichen Landkreises Kelheim als Überwachungs-Zone. Es kommen bestimmte Haltungs-, Transport- und Handels-Beschränkungen zum Tragen. Der aktuelle Vogelgrippe-Fall in Train hat indes auch Folgen im Landkreis Pfaffenhofen.

"Auf einem nicht gewerblichen geflügel-haltenden Betrieb in der Gemeinde Train ist ein Fall von HPAIV H5N1 – oder aviäre Influenza beziehungsweise Vogelgrippe genannt – festgestellt worden", teilte das Kelheimer Landratsamt heute mit und führte weiter aus: "Auf dem betroffenen Hof wurden vor allem Entern und Hühner gehalten, wobei viele der Hühner durch den Erreger erkrankten und danach verstarben." Aus seuchen-hygienischen Gründen wurde nach Angaben der Behörde "das restliche Geflügel getötet und unschädlich beseitigt".

Außerdem richtet das Veterinäramt des Landkreises Kelheim zur Eindämmung der Infektions-Gefahr eine Schutz- sowie eine Überwachungs-Zone um den betroffenen Hof ein. In den jeweiligen Bereichen kommen deshalb bestimmte Haltungs-, Handels- und Transport-Beschränkungen für ansässige Geflügel-Halter zum Tragen. Die wegen des aktuellen Geflügelpest-Ausbruchs in der Gemeinde Train eingerichtete Schutz-Zone umfasst nach Angaben des Landratsamts einen drei Kilometer großen Radius vom betroffenen Betrieb und damit Teile der Gemeinden Train, Siegenburg und Elsendorf sowie außerdem Teile des gemeindefreien Gebiets "Dürnbucher Forst". 

Die so genannte Überwachungs-Zone umfasst einen zehn Kilometer großen Radius von dem vom H5N1-Ausbruch betroffenen Hof in der Gemeinde Train. Darin liegen im Kreis Kelheim laut Landratsamt ganz oder teilweise die Gemeinden Train, Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Kirchdorf, Mainburg, Neustadt an der Donau, Elsendorf, Rohr, Siegenburg und Wildenberg sowie Teile des gemeindefreien Gebiets "Dürnbucher Forst". Die dazu veröffentlichte Allgemein-Verfügung der Behörde ist unter diesem Link abrufbar; eine entsprechend markierte Landkarte ist unter diesem Link einsehbar. 

Der Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Kelheim hat auch Folgen für den Kreis Pfaffenhofen. Wie das dortige Landratsamt heute mitteilte, richtet das Veterinäramt eine Überwachungs-Zone im östlichen Gemeinde-Bereich von Münchsmünster ein. Diese betreffe Münchsmünster sowie die Ortsteile Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel und Niedermühle, so das Landratsamt. Im Bereich der genannten Ortschaften gelte ab dem morgigen Donnerstag, 2. März, eine Aufstallungs-Pflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügel-Bestände. Die dazu erlassene Allgemein-Verfügung ist im Amtsblatt von heute beziehungsweise auf der Homepage der Behörde abrufbar, hier der direkte Link.

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Das Veterinäramt des Landkreises Kelheim fordert die Geflügel-Halter im Landkreis Kelheim dazu auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen, und führt dazu außerdem aus:

  • Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit frei lebenden Vögeln: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutz-Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf beziehungsweise Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektions-Möglichkeiten.

Vor dem Hintergrund eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rottenburg im Nachbar-Landkreis Landshut hatte die Veterinär-Behörde des Landkreises Kelheim – wie berichtet – vor einigen Tagen bereits eine Schutz- und eine Überwachungs-Zone im Kreis Kelheim eingerichtet. Auch diese Schutz-Zone umfasst einen drei Kilometer großen Radius von dem betroffenen Betrieb und damit im Kreis Kelheim auch den südlichen Teil des Gemeinde-Bereichs von Rohr.

Die Überwachungs-Zone zu dem Fall im Kreis Landshut umfasst einen zehn Kilometer großen Radius; darin liegen im Landkreis Kelheim auch Teile der Gemeinden Hausen, Elsendorf, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Siegenburg und Wildenberg. Die vom Landratsamt dazu erlassene Allgemein-Verfügung ist ebenfalls auf der Internet-Seite des Kreises Kelheim veröffentlicht; hier der direkte Link. Lesen Sie dazu auch: Aktueller Geflügelpest-Ausbruch betrifft auch den Landkreis Kelheim

Damit sind unterm Strich mittlerweile weite Teile des südlichen Landkreises Kelheim von Schutz- und Überwachungs-Maßnahmen betroffen. Weitere Informationen zur Geflügelpest im Freistaat sind auch auf der Internet-Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar; hier der direkte Link. Es wird außerdem darauf verwiesen, dass das Friedrich-Löffler-Institut auf seiner Homepage regelmäßig Risiko-Einschätzungen zum Thema veröffentlicht. Dort seien auch weitere Biosicherheits-Maßnahmen aufgeführt, die Geflügel-Halter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten. Hier der direkte Link.

Eine Broschüre mit Infos zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des LGL unter diesem Link abgerufen werden. Diese enthält unter anderem wesentliche veterinär-rechtliche Vorgaben für Privat-Haltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungs-Pflicht ein. Aktuelle Infos zur Geflügelpest im Freistaat sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Internet-Seite des LGL ebenfalls verfügbar.


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