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Finanzielle Unterstützung des Freistaats kann von Sport- und Schützen-Klubs bis 15. Mai beim Landratsamt beantragt werden. 

(ty) Seit diesem Mittwoch können die Sport- und Schützenvereine aus dem Freistaat einen allgemeinen Energiepreis-Zuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Darauf weist das Kelheimer Landratsamt in einer Presse-Mitteilung hin. Wichtige Bedingung für eine Förderung: Die Antragstellung müsse bis spätestens 15. Mai erfolgt sein. "Mit dem allgemeinen Energiepreis-Zuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme", hatte der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann (CSU) erklärt. "Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungs-Möglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten."

Der Energiepreis-Zuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereins-Sportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stelle den Sport- und Schützen-Vereinen hierfür insgesamt 18 Millionen Euro bereit. Wie das Kelheimer Landratsamt ergänzend dazu erklärt, wird dieser Zuschuss denjenigen Sport- und Schützen-Vereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energie-Ausgaben haben und im laufenden Jahr die so genannte Vereins-Pauschale erhalten. Maximal betrage der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereins-Pauschale für 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale sollen mit dem allgemeinen Energiepreis-Zuschuss auf unbürokratische Weise die Vereine in Krisenzeiten unterstützt werden. Ein Antrags-Formular erhalten Vereine beim Landratsamt und bei den Dachverbänden des organisierten Sports. 

zell

Auf der Homepage der Kelheimer Kreis-Behörde gibt es das Antrags-Formular sowie weitere Infos unter diesem Link. Zu richten ist der Antrag an: Landratsamt Kelheim, Sachgebiet 33, Roland Rabl, Hemauer Straße 48, 93309 Kelheim.  "Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden", versichert das Landratsamt. Die Auszahlung des Energiepreis-Zuschusses erfolge dann zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssten die Vereine erst bis zum 30. April 2024 einreichen.


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