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Nach einem Hinweis stellten Streifenbeamte den 59-Jährigen, der mit einem Moped-Roller unterwegs war.

(ty) Gleich doppelten strafrechtlichen Ärger hat sich am gestrigen Samstag ein 59-Jähriger in Münchsmünster eingefangen. Nach einem Hinweis stellten Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Geisenfeld den Mann, der zuvor im Vollrausch mit einem Motorroller unterwegs war. Im Zuge der weiteren Ermittlungen kam obendrein ans Licht, dass der betrunkene Zweirad-Lenker gar nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. "Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen.

Die Beamten von der Polizei-Dienststelle aus Geisenfeld hatten nach eigenem Bekunden gegen 15.30 Uhr einen Hinweis über einen stark alkoholisierten Motorroller-Fahrer an einem Supermarkt in Münchsmünster bekommen. Als die Gesetzeshüter dort eingetroffen seien, sei der Zweirad-Lenker nicht mehr vor Ort gewesen. Dank einer Zeugen-Angabe habe der gesuchte 59-Jährige aber in der Nähe an einer Parkbank ausfindig gemacht werden können. Bei dem Mann sei ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt. Laut heutiger Mitteilung kam ein Pegel von "deutlich über zwei Promille" ans Licht. 

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Der Mann musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen sei festgestellt worden, dass der 59-Jährige, der aus dem Raum Münchsmünster stammt, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitze, um den Moped-Roller steuern zu dürfen. Deshalb hat er sich jetzt nicht nur wegen der Rauschfahrt zu verantworten, sondern obendrein wegen der Schwarzfahrt.

An der besagten Parkbank waren die Streifenbeamten nicht nur auf den 59-Jährigen getroffen, sondern noch auf zwei weitere Personen, die ebenfalls einen Motorroller bei sich hatten. Bei einer dieser Personen sei ebenfalls ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe einen Wert von "deutlich über ein Promille" ergeben, berichtet ein Polizei-Sprecher.  "Da jedoch kein Fahrt-Nachweis bei diesem Mann geführt werden konnte, stellten die Beamten die Roller-Schlüssel sicher, um eine Alkoholfahrt zu verhindern."


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