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Unglück in Ortsteil von Beilngries: Radelnder Bub übersah den nahenden Wagen, dessen Fahrerin hatte fast 1,5 Promille.

(ty) Schwere Verletzungen hat ein zehn Jahres altes Kind am gestrigen Nachmittag bei einem heftigen Verkehrsunfall erlitten, der sich im Gemeinde-Gebiet von Beilngries ereignet hat. Der Bub war laut Erkenntnissen der Polizei mit dem Fahrrad ungebremst auf eine Straße gefahren und daraufhin frontal von einem Auto erfasst worden. Die 62 Jahre alte Pkw-Lenkerin saß betrunken am Steuer. Ihr Führerschein wurde deshalb gleich einkassiert, ein Strafverfahren folgt. Der verunglückte Bub wurde per Rettungs-Hubschrauber in eine Klinik geflogen.

Der Unfall geschah gegen 16.15 Uhr im Beilngrieser Ortsteil Biberbach. Nach Angaben der Polizei radelte der Zehnjährige zunächst eine abschüssige Hof-Einfahrt hinab und steuerte anschließend "ohne zu bremsen nach rechts auf eine für ihn nicht einsehbare Straße". Dabei habe der Bub übersehen, dass sich aus dieser Richtung die 62-Jährige mit ihrem Auto genähert habe. Der Junge sei gegen die Front des Pkw geprallt und daraufhin zu Boden gestürzt. Er habe schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Nach der Erstversorgung vor Ort wurde das verunglückte Kind per Rettungs-Helikopter in ein Krankenhaus gebracht. 

Um den genauen Unfall-Hergang zu klären, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Erstellung eines Gutachtens angeordnet. Die 62-Jährige habe die Kollision unverletzt überstanden. Im Zuge der Unfall-Aufnahme wurde laut Polizei festgestellt, dass die Frau "deutlich alkoholisiert" war. Auf Nachfrage unserer Redaktion wurde heute erklärt, dass bei der Pkw-Lenkerin, die im Landkreis Eichstätt wohnt, ein Wert von umgerechnet 1,48 Promille festgestellt worden sei. Deshalb musste die Frau eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und ihr Führerschein wurde sichergestellt. Den wird die Frau vermutlich so schnell nicht wiedersehen. 

Denn im Zuge des Strafverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, das sie nun erwartet, droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Den bei dem Unglück entstandenen Sachschaden bezifferte die Polizei auf insgesamt zirka 8000 Euro.

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