Zwölfjährige nach Sturz in Neustadt in Klinik gebracht. Altersbedingt hätte sie mit dem Fahrzeug gar nicht unterwegs sein dürfen, zudem war es unversichert.
(ty) Nicht unerheblich verletzt hat sich eine Zwölfjährige am gestrigen Abend bei einem Unglück in Neustadt an der Donau. Laut dem Bericht der örtlich zuständen Polizeiinspektion aus Kelheim ist das Mädchen aus nicht genannten Gründen mit einem E-Scooter gestürzt. Vom Rettungsdienst musste das Kind in ein Krankenhaus gebracht werden. Gegen den gesetzlichen Vertreter und Halter des Unfall-Gefährts wurden nach Angaben der Polizei nun Ermittlungen eingeleitet, denn die Zwölfjährige hätte mit dem E-Scooter gar nicht fahren dürfen. Außerdem habe er kein gültiges Versicherungs-Kennzeichen getragen.
Der folgenreiche Sturz ist den Angaben der Polizei zufolge gegen 18 Uhr auf der Herrnstraße in Neustadt passiert. Das Mädchen sei gar nicht zum Fahren des zudem unversicherten E-Rollers berechtigt gewesen, berichten die Ordnungshüter. Und zwar, "da das Mindest-Alter für das Fahren mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug bei 14 Jahren liegt", wie eine Polizei-Sprecherin erklärt. Da die Zwölfjährige altersbedingt noch strafunmündig sei, werde nun gegen den gesetzlichen Vertreter des Kindes beziehungsweise den Halter des E-Scooters strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz ermittelt.