"Mariä Himmelfahrt": In 1704 der 2056 Kommunen in Bayern haben die Bürger am 15. August frei. Hier weitere Details, die Hintergründe und eine Übersichts-Karte.
(ty) In Deutschland ist "Mariä Himmelfahrt" nur im Saarland sowie in vielen Kommunen in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Wie das bayerische Landesamt für Statistik dazu mitteilt, ist im Freistaat das Fest in exakt 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag. Nachfolgen die Hintergründe sowie weitere Details und eine Grafik.
Das bayerische Landesamt für Statistik erklärt in einer aktuellen Presse-Information: Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetz das bayerische Landesamt für Statistik fest – und zwar auf Basis der jüngsten Volkszählung.
Die Festlegung, in welchen Gemeinden in Bayern "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht nach Behörden-Angaben aktuell auf den Ergebnissen des Zensus von 2011. Nach Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" somit in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. "In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August 2023 überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Stichtag des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwog", erklären die Fachleute.
Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August heuer für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken beziehungsweise Mittelfranken ist "Mariä Himmelfahrt" hingegen kein Feiertag. "Dort sind nur 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch", erklärt das Landesamt für Statistik unter Berufung auf die offiziellen Daten.
Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet beziehungsweise sind die Geschäfte geöffnet. Eine detaillierte Übersicht dazu, in welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, ist online im digitalen Informations-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik zu finden; hier der direkte Link. Einen optischen Eindruck vermittelt die nachfolgende Grafik.
Lesen Sie auch:
60 Kilometer auf Rollen durch die Hallertau: Großes Inline-Event am 15. August