BMW-Lenker hatte rund 1,6 Promille, als es gestern Vormittag bei Kösching zum Unfall kam. Führerschein kassiert, Strafverfahren eingeleitet.
(ty) Strafrechtliche Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzungen hat die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt gegen einen 29-jährigen Pkw-Lenker eingeleitet. Der Mann hatte, weil er in stark alkoholisiertem Zustand mit seinem BMW im Gemeinde-Bereich von Kösching (Landkreis Eichstätt) am gestrigen Vormittag auf die linke Spur geraten war, einen folgenschweren Crash mit einem entgegenkommenden Auto verursacht. Der Fahrer dieses Wagens, ein 42-jähriger Köschinger, wurde dabei verletzt.
Das Unglück ereignete sich gegen 9.10 Uhr, als der 29-Jährige, ein rumänischer Staatsangehöriger, mit seinem BMW auf der Kreisstraße EI34 – von Kösching-Kasing her kommend – in Richtung Kösching unterwegs war. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet der 29-Jährige den Ermittlungen der Ordnungshüter zufolge mit seinem Auto auf die linke Spur. Zur gleichen Zeit sei der 42-jährige Köschinger mit seinem VW entgegengekommen. Trotz eines eingeleiteten Ausweich-Manövers des Köschinger sei es zum Zusammenstoß der beiden Wagen gekommen. Durch die Kollision erlitt der 42-Jährige leichte Verletzungen, teilte die Polizei heute mit.
Der Unfall-Verursacher und dessen Beifahrer seien jeweils unversehrt davongekommen. Laut Einschätzung der Polizei entstand ein erheblicher Sachschaden an den beiden Fahrzeugen, der auf insgesamt etwa 18 000 Euro beziffert wurde. Im Zuge der Unfall-Aufnahme stellten die Streifenbeamten zunächst Alkohol-Geruch bei dem Crash-Verursacher fest. Ein vor Ort durchgeführter Alko-Test habe bei dem 29 Jahre alten Rumänen dann auch einen Wert in Höhe von umgerechnet etwa 1,6 Promille ergeben. Angesichts dieses Pegels musste der Rausch- und Unfall-Fahrer, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Der Führerschein des 29-Jährigen sei von den Gesetzeshütern noch an der Unfallstelle einkassiert worden. Auf den Mann kommt jetzt ein Strafverfahren zu; in diesem Zusammenhang muss er auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für Deutschland rechnen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.