Vereinbarung mit der kassenärztlichen Vereinigung zur notärztlichen Versorgung an diesem Standort. 400 Stunden monatlich statt bislang 250.
(ty) Die Ilmtalklinik-GmbH, unter deren Dach die beiden Krankenhäuser in Pfaffenhofen und Mainburg firmieren, hat laut eigenem Bekunden mit der "Kassenärztlichen Vereinigung Bayern" (KVB) eine Vereinbarung zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung für den Notarzt-Standort in Mainburg unterzeichnet. Das wurde am heutigen Montag per Presse-Mitteilung bekannt gegeben. Die offizielle Bestätigung mittels Bescheid sei der Ilmtalklinik mit Datum vom 8. Januar dieses Jahres übermittelt worden. Die Ilmtalklinik weitet nach eigenen Angaben damit ihren hauseigenen Notarzt-Dienst deutlich aus.
Bislang habe von der Ilmtalklinik-GmbH für den Notarzt-Standort in Mainburg lediglich ein Notarzt-Dienst von rund 250 Stunden im Monat bereitgestellt werden können. Seit 1. November vergangenen Jahres habe dieses Kontingent auf monatlich rund 400 Stunde ausgeweitet werden können. Klinik-Geschäftsführer Christian Degen zeigt sich erfreut: "Wir arbeiten sehr eng und gut mit der kassenärztlichen Vereinigung im Bereich der Notfall-Versorgung zusammen. Ein gut besetzter Notarzt-Standort ist essentiell für die Versorgung der Bevölkerung vor Ort und sichert eine gute Erstversorgung innerhalb kürzester Zeit zu. Dass wir als Ilmtalklinik mit unseren Ärztinnen und Ärzten dazu maßgeblich beitragen dürfen, freut mich umso mehr."
Organisatorisch wurde nach Angaben der Krankenhaus-Gesellschaft für die Ilmtalklinik in Mainburg eigens eine Notarzt-Gruppe innerhalb des Hauses etabliert. Diese organisiere sich autark vom Tagesgeschäft der Klinik, habe eigene Räumlichkeiten und werde speziell für die Notarzt-Versorgung fortgebildet. "Durch ihre Fach-Expertise aus den jeweiligen Spezial-Gebieten kann sie den Kolleginnen und Kollegen im Haus während ihrer Diensttätigkeit aber auch mit Rat und Tat zur Seite stehen", wird betont.
Am Notarzt-Standort in Pfaffenhofen bestehe von Seiten der Ilmtalklinik-GmbH noch keine vertragliche Verpflichtung bezüglich des Notarzt-Dienstes; Ärzte des Krankenhauses seien aber freiwillig als Notärzte tätig.