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Folgenreiche Aktion bei Mahnwache für Demokratie und Frieden: 17-Jähriger kassierte Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

(ty) Gleich zwei Strafanzeigen auf einmal eingehandelt hat sich am gestrigen Nachmittag ein 17-Jähriger in Abensberg. Wie aus dem heutigen Bericht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Kelheim hervorgeht, steuerte der Teenager mit einem landwirtschaftlichen Gefährt zu einer Kundgebung, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, und gab dann über Lautsprecher ausländerfeindliche Parolen von sich. Jetzt wird gegen ihn wegen Volksverhetzung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Aber der Reihe nach.

Laut Mitteilung der Polizei hatten sich am gestrigen Sonntag zwischen 16 Uhr und 17.30 Uhr auf dem Stadtplatz von Abensberg rund 300 Leute zu einer Mahnwache zusammengefunden, die unter dem Motto "Gemeinsam für Demokratie und friedliches Zusammenleben" stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund sei der Stadtplatz zwischen 15 Uhr und 18 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt gewesen. "Die Versammlung verlief friedlich", fassen die Gesetzeshüter zusammen. Allerdings sorgte der besagte 17-Jährige aus dem Landkreis Kelheim für einen Polizei-Einsatz.

Gegen 17 Uhr seien die Polizisten vor Ort auf den Teenager aufmerksam geworden. Der junge Mann sei mit einem kleineren landwirtschaftlichen Fahrzeug an der Versammlung vorbeigesteuert und habe unter Verwendung einer auf dem Wagen mitgeführten Lautsprecher-Box "mehrfach ausländerfeindliche Parolen in Richtung der Demonstrations-Teilnehmer skandiert". Daraufhin sei der Jugendliche von den Ordnungshütern angehalten worden. "Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet", erklärt ein Polizei-Sprecher. Damit aber nicht genug.

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Zudem habe sich herausgestellt, dass der 17-Jährige nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfüge. Wie es heißt, hat der junge Mann zwar den so genannten L-Führerschein, damit hätte er dieses Gefährt aber nur für landwirtschaftliche Zwecke verwenden dürfen. Die hier vorliegende Fahrt sei indes ohne landwirtschaftlichen Bezug erfolgt, deshalb sei eine Fahrerlaubnis der Klasse B nötig gewesen. Für den Jugendlichen habe das eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge. Seine Weiterfahrt sei unterbunden worden. Nach den polizeilichen Maßnahmen sei er seinen Erziehungs-Berechtigten übergeben worden. 


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