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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Kelheim und Umgebung

"Der Natur auf der Spur"

(ty) Im neuen Gewand präsentiert sich heuer das gemeinsame Jahres-Programm "Der Natur auf der Spur" des Kelheimer Landschafts-Pflege-Verbands VöF und des nationalen Natur-Monuments "Weltenburger Enge". Die neu gestaltete Broschüre wurde Landrat Martin Neumeyer (CSU), der auch Vorsitzender des VöF ist, jetzt offiziell überreicht. Mit dabei waren auch Susanne Böhme von der untere Naturschutz-Behörde am Landratsamt und VöF-Geschäftsführer Klaus Amann (Foto oben). Neumeyer zeigte sich beeindruckt von den qualitativ hochwertigen Angeboten: "Ich bin jedes Jahr aufs Neue begeistert über die Fülle und Vielfalt an Natur-Erlebnis-Veranstaltungen in unserem Landkreis."

Auch heuer ist es nach Behörden-Angaben gelungen, ein buntes und spannendes Programm an Exkursionen, geführten Fahrrad-Touren, Natur-Erlebnis-Wanderungen, Streifzügen und Natur-Erfahrungen im gesamten Landkreis zusammenzustellen. Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem VöF seien viele Besonderheiten für Klein und Groß unter dem Motto "Der Natur auf der Spur" enthalten", sagt Franziska Jäger, die umwelt-pädagogische Leiterin des nationalen Natur-Monuments "Weltenburger Enge". In den Veranstaltungen werde die Einzigartigkeit der Natur für Einheimische und Gäste – auch mit Blick ins Detail – erlebbar gemacht.

Eine Buchung sei wieder online unter www.voef.de/naturerlebnis möglich. Das Programm wurde den Angaben zufolge in Kooperation mit den bayerischen Staatsforsten, der unteren Naturschutz-Behörde am Landratsamt und dem Tourismus-Verband des Landkreises zusammengestellt sowie von der Regierung von Niederbayern gefördert. Der Überblick ist beim VöF, bei Tourist-Informationen, bei den Stadt- und Gemeinde-Verwaltungen, in touristischen Einrichtungen sowie bei den Sparkassen und Raiffeisenbanken im Landkreis erhältlich. 

Vollsperrung der KEH7

(ty) Seit dieser Woche laufen Arbeiten zur Vergrößerung des Regenwasser-Kanals zwischen der Sandstraße in Sandharlanden und dem Regen-Rückhalte-Becken. "Die Vergrößerung des Regenwasser-Kanals ist notwendig, um auch bei starken Niederschlägen einen ausreichenden Abfluss des Niederschlags-Wassers sicher stellen zu können", heißt es aus dem Landratsamt von Kelheim. Durch die Lage des Kanals mit Querung der Kreisstraße und um eine qualitativ hochwertige Arbeitsweise sicherzustellen, sei es notwendig, dass die Kreisstraße KEH7 zwischen dem Kreisverkehr und der Zufahrt zum Sport-Zentrum voll gesperrt werde.

Die Umleitung erfolgt nach Angaben der Behörde von Sandharlanden über die Harlandener Straße, Holzharlanden, die Kreisstraße KEH18 und Staatsstraße 2233, Pater-Josef-Straße, Weltenburg, Abusinastraße und Pfarrer-Krottenthaler-Straße in Eining beziehungsweise umgekehrt. Die Umleitungs-Route werde in allen Fahrtrichtungen ausgeschildert, versichert das Landratsamt. Die KEH7 sei in dem genannten Abschnitt voraussichtlich bis 29. April komplett gesperrt.

Hallenbad wieder nutzbar

(ty) Das Hallenbad des Kreises Kelheim in Abensberg, das – wie berichtet – zuletzt notgedrungen geschlossen bleiben musste, wird wieder geöffnet. Wie das Landratsamt am heutigen Mittwoch per Presse-Information bekannt gegeben hat, steht diese so genannte Lehrschwimmhalle ab dem morgigen Donnerstag, 14. März, ab Schulbeginn wieder für die reguläre Nutzung zur Verfügung. Zum Hintergrund: Hallenbad Abensberg bleibt vorerst dicht: "Akutes Versagen der Zentral-Batterie"

Lernpaten gesucht

(ty) Für das laufende Schuljahr werden weiterhin Lernpatinnen und Lernpaten im gesamten Kreis Kelheim gesucht. Deshalb findet laut Landratsamt am Donnerstag, 21. März, von 17 bis 19 Uhr eine Informations-Veranstaltung zu diesem Projekt statt. Alle an einem Engagement als Lernpatin oder Lernpate interessierten Personen seien eingeladen. Die Zusammenkunft findet im Landratsamt in Kelheim statt; eine Anmeldung ist telefonisch unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 10 45 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erforderlich.

"Lernpatinnen und Lernpaten schenken Kindern Zeit, Aufmerksamkeit und individuelle Begleitung", erklärt die Landkreis-Behörde. "Sie treffen sich mit ihren Patenkindern einmal wöchentlich an der Schule. Egal ob gemeinsam gelernt, gelesen oder auch mal nur zugehört und gespielt wird – eine Lernpatenschaft fördert nicht nur die schulische, sondern auch die persönliche Entwicklung der Patenkinder." Die Lernpatinnen und Lernpaten würden für ihre Patenkinder zu wertvollen Unterstützern. So würden auch die Eltern entlastet und die gesamte Schulgemeinschaft gestärkt.

"Durch das Lernpaten-Projekt bieten wir den Schülern ein Stückchen mehr Chancen-Gleichheit und den Lernpaten eine sinnstiftende Erfahrung", sagt Maximilian Cziomer, Jugend-Sozialarbeiter an der Grundschule von Mainburg. Er spricht von einer "wertvollen Win-Win-Situation". Die am Landratsamt angesiedelte Ehrenamtsstelle unterstützt gemeinsam mit 15 Schulen im gesamten Landkreis sowohl Schülerinnen als auch Schüler in schwierigen Lebenslagen durch ehrenamtliche Lernpatenschaften. "Über 30 Lernpatinnen und Lernpaten sind bereits mit Überzeugung Teil des Projekts", meldet das Landratsamt.

zell

Gericht: Stadion-Verbot ist rechtmäßig

(ty) Mit Beschluss vom Montag hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einer Beschwerde der Stadt Augsburg stattgeben und ein gegenüber einem Mitglied der Ultra-Gruppierung "Legio Augusta" ausgesprochenes Betretungs-Verbot für Heimspiele des Fußball-Bundesligisten FC Augsburg sowie eine Melde-Pflicht für Auswärtsspiele als rechtmäßig erachtet. Das wurde am gestrigen Dienstag vom BayVGH bekannt gegeben. Dieser Beschluss sei unanfechtbar.

Die Stadt Augsburg hatte laut BayVGH mit Bescheid vom 28. Februar gegenüber dem Antragsteller für die aktuelle Bundesliga-Saison ein Betretungs-Verbot für Heimspiele des FC Augsburg in Teilen des Stadtgebiets – unter anderem Stadion, Teile der Innenstadt und Straßenbahn-Stadionlinie – in einem Zeitraum von vier Stunden vor bis drei Stunden nach Spielende angeordnet. Ferner wurde gegenüber dem Antragsteller für Auswärtsspiele am Spieltag eine Melde-Pflicht bei der zuständigen Polizei-Dienststelle in Augsburg ausgesprochen, um sicherzustellen, dass er nicht zu den Auswärtsspielen anreist. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem gegen die Maßnahmen gerichteten Eil-Antrag des Antragsstellers zunächst statt.

Hiergegen legte die Stadt Augsburg dann Beschwerde zum BayVGH ein. Die Beschwerde der Stadt Augsburg hatte Erfolg. Nach Auffassung des BayVGH seien sowohl das Betretungs-Verbot als auch die Melde-Pflicht voraussichtlich rechtmäßig. Die von der Stadt angestellte Prognose, dass vom Antragsteller eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, sei plausibel und auf hinreichend gesicherte Anhaltspunkte gestützt worden. Die Stadt habe zahlreiche polizeiliche Unterlagen vorgelegt, die sowohl eine generelle Gewaltbereitschaft der Ultra-Szene des FC Augsburg als auch eine Gewaltbereitschaft des Antragstellers belegen würden.

Die Annahme der Stadt, der Antragsteller sei in Zusammenhang mit Fußballspielen – unter anderem Auswärtsspiel gegen Mainz und Spiel Linz gegen Lustenau – innerhalb der vergangenen 1,5 Jahre drei Mal in Auseinandersetzungen mit erheblicher Gewalt gegen Personen verwickelt gewesen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Maßnahmen seien ermessensfehlerfrei getroffen worden. Einer Differenzierung zwischen (Hoch-)Risikospielen und sonstigen Bundesliga-Spielen habe es nicht bedurft, weil es in der Vergangenheit nicht nur bei (Hoch-)Risikospielen zu entsprechenden Vorfällen gekommen sei.

Die Meldepflicht sei erforderlich, weil die Bekanntgabe sicherheits-relevanter Informationen gegenüber anderen Städten bei Auswärtsspielen kein milderes gleich geeignetes Mittel darstelle. Die Dauer des Betretungs-Verbots von vier Stunden vor Spielbeginn bis drei Stunden nach Spielende sei deshalb geboten, um auch während der An- und Abreise der eigenen und gegnerischen Fan-Szene zu verhindern, dass sich die vom Antragsteller ausgehende Gefahr realisiere.

Umsatz-Rückänge im Großhandel

(ty) Wie das Landesamt für Statistik nach vorläufigen Ergebnissen aus der Monats-Statistik mitgeteilt hat, sank der Umsatz im bayerischen Großhandel – einschließlich der Handels-Vermittlung – im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr nominal (in aktuellen Preisen) um 4,1 Prozent und real (in bereinigten Preisen) um 4,4 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten wuchs dagegen um 0,6 Prozent.

Nach Angaben der Behörde fiel der nominale Umsatz im "Großhandel mit Rohstoffen, Halbwaren und Maschinen" (Produktions-Verbindungs-Handel) um 7,3 Prozent und der reale Umsatz um 4,2 Prozent. Im "Großhandel mit Konsumgütern" (Konsumtions-Verbindungs-Handel) wuchs der nominale Umsatz um 1,0 Prozent, während der reale Umsatz um 4,6 Prozent sank. In der Handels-Vermittlung stieg der nominale Umsatz um 0,6 Prozent, der reale Umsatz nahm jedoch um 3,5 Prozent ab. Die Beschäftigten-Zahl wuchs im Produktions-Verbindungs-Handel und Konsumtions-Verbindungs-Handel um 0,6 Prozent, in der Handels-Vermittlung stieg sie um 0,8 Prozent.

Tendenziell nahmen nominaler und realer Umsatz jeweils auch in der weiteren Untergliederung des Großhandels ab: Der nominale Umsatz wuchs demgegenüber lediglich im "Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren" (plus 4,2 Prozent). Der reale Umsatz nahm nur im "Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren" zu (plus 3,1 Prozent).

Im Dezember vergangenen Jahres sank der nominale Umsatz des Großhandels im Freistaat – ebenfalls einschließlich der Handels-Vermittlung – gegenüber dem Dezember des Vorjahres um 12,0 Prozent und der reale Umsatz um 10,7 Prozent. Die Beschäftigten-Zahl erhöhte sich um 0,2 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat ging der nominale Umsatz im Dezember um 4,9 Prozent zurück; die Beschäftigten-Zahl nahm gegenüber dem November um 0,5 Prozent ab. 


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