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Der Mann wurde auf der B301 bei Train gestoppt, er muss nun mit einem Bußgeld-Bescheid rechnen. Das Messer wurde sichergestellt.

(ty) Auf einen Bußgeld-Bescheid muss sich ein 76-jähriger Pkw-Lenker einstellen, dem nach einer Verkehrs-Kontrolle im Bereich von Sankt Johann bei Train (Kreis Kelheim) ein Verstoß gegen das Waffen-Gesetz vorgeworfen wird. Der Mann war gestern gegen 17.25 Uhr auf der Abensberger Straße (B301) einer Überprüfung unterzogen worden. Während die Streifenbeamten die Dokumente des Rentners unter die Lupe nahmen, fiel ihnen ein Messer mit einer feststehenden Klinge auf, dass sich zwischen den Beinen des Mannes unter dem Fahrersitz befand. Die Klinge sei 15,5 Zentimeter lang, meldet die Polizei: "Es handelt sich dabei um ein so genanntes Kampfmesser."

"Nach den Bestimmungen des Waffen-Rechts ist das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingen-Länge über zwölf Zentimeter verboten, sofern nicht ein vernünftiger Grund angegeben werden kann, der das Mit-Sich-Führen des Messers erklärt", erklärt die Polizeiinspektion aus Mainburg. Es sei davon auszugehen, dass der 76-Jährige das Messer zum Selbstschutz bei sich hatte – was generell keine solche Berechtigung darstelle. Gegen den Mann sei deshalb ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Grundsätzlich sei bei derartigen Verstößen mit einem Bußgeld im unteren dreistelligen Euro-Bereich zu rechnen. Das Messer sei sichergestellt worden.


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