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Die Razzien erfolgten heute. Im Visier der Ermittler stehen laut Polizei insgesamt vier Männer und Frauen im Alter zwischen 22 und 62 Jahren.

(ty) Durchsucht worden sind am heutigen Donnerstag mehrere Wohnungen im Landkreis Kelheim von Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut. Die Razzien erfolgten "unter anderem aufgrund des Verdachts des Besitzes von kinder- und jugend-pornografischen Inhalten", teilte das niederbayerische Polizeipräsidium dazu heute mit. Den Angaben zufolge geht es um vier tatverdächtige Männer und Frauen im Alter zwischen 22 und 62 Jahren. Die Fälle stünden in keinem Zusammenhang und würden unabhängig voneinander bearbeitet. Insgesamt seien vier Handys sichergestellt worden.

Diese heute im Landkreis Kelheim vollzogenen Durchsuchungs-Beschlüsse seien von der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg und von der Staatsanwaltschaft in Regensburg beantragt worden. "Über Chat-Gruppen beziehungsweise einschlägige Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugend-pornografischem Inhalt gesucht beziehungsweise verschickt worden sein", heißt es aus dem Polizeipräsidium von Niederbayern. In den vergangenen Wochen seien im Zusammenhang mit dem Besitz von kinder- und jugend-pornografischen Inhalten weitere Durchsuchungs-Beschlüsse von der Landshuter Kripo vollzogen worden.

Die Durchsuchungs-Aktion der Kripo in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften "verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungs-Behörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen" wird betont. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienten, würden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. "Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugend-pornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen", warnt das niederbayerische Polizeipräsidium. "Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chat-Gruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden."

zell

Sie haben eine solche Datei bekommen? In diesem Fall rät die Polizei:

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen.
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und sie nicht bekommen will, dann ist es "dokumentiert"
  • Die Gruppe nach der Anzeigen-Erstattung unverzüglich verlassen

Verhaltens-Empfehlungen der Polizei:

  • "Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chat-Gruppen prüfen.
  • Automatische Speicherung von Bild- und Video-Dateien deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächs-Partnern kritisch hinterfragen.
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden".  

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